Geldannahmestelle
Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.
Residenzplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 / 409 120
Telefax: 09181 / 409 186
Kassenstunden: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Hinweise zum Zahlungsverkehr
Der bare Zahlungsverkehr ist grundsätzlich zu vermeiden.
Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn es sich um Beträge bis zu 50,00 € handelt, § 1 Absatz 2 Nr. 3 Gerichtszahlungsverordnung.
In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen, Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar einbezahlt werden. Bitte geben sie bei allen Überweisungen das Aktenzeichen sowie den Behördennamen an.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.
Scheckzahlungen
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig. Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden. Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).
Vorschusszahlungen
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Bankverbindung
Bankverbindung
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
Konto für Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19