Beratungshilfe
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt selbst nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht.
Das Bundesministerium der Justiz bietet auf seiner Website „Justiz-Services“ die Möglichkeit den Antrag auf Beratungshilfe einfach online auszufüllen. Der Antrag kann dann ausgedruckt und beim Amtsgericht mit den weiteren Unterlagen eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie hier.
Zuständige Rechtspfleger
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Buchstaben A - M
Telefon: 09161 / 784-137
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Buchstaben N - Z
Telefon: 09161 / 784-138
Erreichbarkeit
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 und nach Vereinbarung.
Telefax: 09621 / 962411263
E-Mail: rechtsantragstelle@ag-nea.bayern.de
(Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für Anträge oder formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen!)
Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Antragstellers.