Zwangsvollstreckung
Erreichbarkeit
Sprechzeiten
Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Telefax: 09621 / 96241-3217
E-Mail: vollstreckungsgericht@ag-nea.bayern.de
(Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für Anträge oder formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen!)
Zuständigkeit der Geschäftsstellen nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Schuldners.
Zuständige Geschäftsstellen
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Buchstaben A bis H:
Telefon: 09161/784-139
Zi. 2.03
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Buchstaben I bis P:
Telefon: 09161/784-128
Zi. 2.03
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Buchstaben Q bis Z:
Telefon: 09161/784-193 (Mo, Mi, Do, Fr.)
Zi. 2.02
Weitere Informationen und Formulare
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Formulare und Hinweisblätter für die Zwangsvollstreckung
Hier finden Sie die Formulare und Hinweisblätter, z.B. für den
Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher,
Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sowie
Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. - Pfändungsfreigrenze
- Pfändungsschutzkonto
- Wegweiser zur Registrierung im Vollstreckungsportal
- Registrierung zur Einsichtnahme im Vollstreckungsportal der Länder