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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Erreichbarkeit

Sprechzeiten
Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Telefax: 09621 / 96241-3217

E-Mail: vollstreckungsgericht@ag-nea.bayern.de 

(Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für Anträge oder formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen!)

Zuständigkeit der Geschäftsstellen nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Schuldners. 

Zuständige Geschäftsstellen

  • Buchstaben A bis H:   
    Telefon: 09161/784-139
    Zi. 2.03

  • Buchstaben I bis P:     
    Telefon: 09161/784-128
    Zi. 2.03

  • Buchstaben Q bis Z:   
    Telefon: 09161/784-193  (Mo, Mi, Do, Fr.)
    Zi. 2.02

Weitere Informationen und Formulare

Verfahrensübersicht