Grundbuchamt
Bestellung von Grundbuchauszügen
Bitte beachten Sie die unten stehenden Informationen und Vordrucke.
Bestellungen per Post:
Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch - Grundbuchamt
Bamberger Str. 28
91413 Neustadt a. d. Aisch
per Fax: 09621/96241-3101
per E-Mail: poststelle.gba@ag-nea.bayern.de
per De-Mail: ag-neustadt-an-der-aisch@egvp.de-mail.de
per Telefon: nicht möglich
Informationen
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Grundbuchblattabschriften (Ausdruck der im Grundbuch eingetragenen Daten) erhält nur der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts;
Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung) und z.B.- als Gläubiger einen Vollstreckungstitel,
- als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers
vorlegen. Wenn Sie Ehegatte, Elternteil oder Kind des Eigentümers oder Berechtigten sind, benötigen Sie ebenfalls dessen Vollmacht.
Für einen Grundbuchausdruck ist ein schriftlicher und eigenhändig unterschriebener Antrag nötig (Vordruck siehe unten), der persönlich gestellt muss und auch per Post, per e-Mail oder Telefax eingereicht werden kann. Alternativ kann der Antrag mit BayernID mit BayernPortal gestellt werden (siehe unten).
Für eine Blattabschrift fallen folgende Gebühren an, welche über die Landesjustizkasse Bamberg in Rechnung gestellt werden:- unbeglaubigte Grundbuchblattabschrift: 10,- €
- beglaubigte Grundbuchblattabschrift: 20,- €
Per e-Mail kann durch eine berechtigte Person (s.o.) eine Blattabschrift bestellt werden. Der Email muss ein eigenhändig unterschriebener Antrag im pdf-Format beigefügt sein.
Richten Sie diese bitte direkt an die Poststelle des Grundbuchamtes.Der Grundbuchausdruck wird per Post (nicht per E-Mail) verschickt. Bis zum Erhalt des Ausdrucks können bis zu 10 Tage vergehen.
Den Grundbuchausdruck und die Rechnung erhalten Sie von unterschiedlichen zentralen Stellen der bayerischen Justiz.
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Die Einsicht vor Ort in das Grundbuch und erhält nur der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts;
Andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung) und z.B.- als Gläubiger einen Vollstreckungstitel,
- als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers
vorlegen. Wenn Sie Ehegatte, Elternteil oder Kind des Eigentümers oder Berechtigten sind, benötigen Sie ebenfalls dessen Vollmacht.
Zur Grundbucheinsicht ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich.
Eine Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notaren, Banken).
Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei. -
Zur Löschung einer Hypothek oder Grundschuld ist eine Löschungsbewilligung des Gläubigers und die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer in notariell beglaubigter Form erforderlich.
Ein formloser Antrag genügt hier nicht.
Zur Löschung eines Wohnungsrechtes, Leibgedings oder Nießbrauches auf Lebenszeit finden Sie unten einen entsprechenden Vordruck. Die Vorlage einer Sterbeurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift ist in der Regel notwendig.
Für Namensänderungen finden Sie unten einen entsprechenden Antrag. Die Vorlage der entsprechenden Urkunde (i.d.R. die Heiratsurkunde) im Original oder in beglaubigter Abschrift ist notwendig.
Diese Anträge sind wegen der vorzulegenden Nachweise bzw. Beglaubigungen nicht per Fax oder E-Mail möglich.
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Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes.
Lagepläne eines Grundstücks gibt es daher nur vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Ansprechpartner/innen
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung.
- Telefonverzeichnis des Grundbuchamts Neustadt a. d. Aisch Zuständigkeit nach Gemarkungen
Formulare
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Antrag auf Grundbuchausdruck (mit BayernID)
Verschlüsselter Onlineantrag per BayernID mit Onlinefunktion des Ausweises
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Antrag auf Grundbuchausdruck (PDF)
PDF zum Versand per Post, Fax, e-Mail oder elektronischem Rechtsverkehr
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Antrag auf Namensberichtigung (PDF)
PDF zum Versand per Post
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Antrag auf Löschung eines Wohnungsrechts, Nießbrauch etc. (PDF)
PDF zum Versand per Post
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Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Erbfolge (PDF)
PDF zum Versand per Post, Fax, e-Mail oder elektronischem Rechtsverkehr. Der Erbnachweis muss dem Grundbuchamt bereits vorliegen, es sei denn das Nachlassverfahren wird beim Amtsgericht Neustadt geführt.