Hinterlegungsstelle
Erreichbarkeit
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Telefax: - 09621 / 96241-1318
Zuständige Geschäftsstelle
-
Telefon: 09161 / 784-143
Hinweise zur Stellung des Hinterlegungsantrages:
- Die Empfangsberechtigten sind mit vollständigem Namen und Anschrift (kein Postfach) anzugeben.
- Es sind die Parteien selbst, nicht deren Prozessbevollmächtigte empfangsberechtigt.
- Der Hinterlegungsgrund ist durch Vorlage von Kopien glaubhaft zu machen.
- Der ausgefüllte Antrag ist schritlich bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.
Unter Weitere Informationen finden Sie u.a. Vordrucke und Musterbeispiele, wie Sie Ihren Antrag schriftlich stellen können.
Die Hinterlegungsstelle ist jedoch nicht zuständig für die Hinterlegung von:
- Testamenten
- Betreuungsverfügungen
- Anwaltsvergleichen
- Schutzschriften
Weitere Informationen
- Vordruck für Geldhinterlegung
- Vordruck für Werthinterlegung
- Sicherheitsleistung zur Durchführung der Zwangsvollstreckung (Muster)
- Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (Muster)
- Sicherheitsleistung zur einstw. Einstellung der Zwangsvollstreckung (Muster)
- Prozesskostensicherheit (Muster)
- Hinterlegung eines Bargebots (Muster)
- Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls (Muster)
- Sicherheitsleistung gem. ElektroG - Stiftung ear (Muster)