Familienverfahren
Erreichbarkeit
Sprechzeiten
Montag - Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Telefax: 09621 / 96241-1319
E-Mail: familiengericht@ag-nea.bayern.de
(Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für Anträge oder formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen!)
Zuständigkeit der Geschäftsstellen nach der Endziffer des Aktenzeichens (ohne Jahreszahl).
Zuständige Geschäftsstellen
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Verfahren mit den Geschäftszeichen 1 F:
für die Endziffern 0, 1, 2:
Telefon: 09161 / 784-148
für die Endziffern 3 bis 9
Telefon: 09161 / 784-158
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Verfahren mit den Geschäftszeichen 2 F:
Telefon: 09161 / 784-141
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Verfahren mit den Geschäftszeichen 3 F:
Telefon: 09161 / 784-126
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Verfahren mit den Geschäftszeichen 50 F:
für die Endziffern 0, 1, 2, 3:
Telefon: 09161 / 784-148
für die Endziffern 4, 5, 6:
Telefon: 09161 / 784-158
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Verfahren mit den Geschäftszeichen 51 F:
Telefon: 09161 / 784-141
Zuständigkeiten
Das Familiengericht ist zuständig für folgende Verfahren:
- Ehesachen
- Kindschaftssachen
- Abstammungssachen
- Adoptionssachen
- Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen
- Gewaltschutzsachen
- Versorgungsausgleichssachen
- Unterhaltssachen
- Güterrechtssachen
- sonstige Familiensachen
- Lebenspartnerschaftssachen