Hinterlegungsstelle
Geschäftsstelle:
Zimmer 703 (7. Stock)
Nebengebäude Jägersbrunnen 6
97421 Schweinfurt (Hausanschrift)
Telefon: 09721 / 542-713
Telefax: 09621 / 962414308
Hinterlegungsrecht
Das Bayerische Hinterlegungsgesetz (BayHintG) enthält das sogenannte "formelle Hinterlegungsrecht". Es bestimmt, welche staatlichen Organe für die Hinterlegungsgeschäfte zuständig sind, regelt das bei der Hinterlegung zu beachtende Verfahren sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen den staatlichen Organen und den am Hinterlegungsverfahren beteiligten Personen.
Das Bayerische Hinterlegungsgesetz enthält jedoch nicht das sogenannte "materielle Hinterlegungsrecht", d.h. das Verhältnis unter den Parteien selbst. Das materielle Hinterlegungsrecht ist außerhalb der Hinterlegungsordnung in den verschiedensten Gesetzen geregelt.
Was kann hinterlegt werden?
Die Hinterlegungsstellen der Amtsgerichte in Bayern sind gem. Art. 9 BayHintG zuständig für die Hinterlegung von Geld (Geldhinterlegung) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten (Werthinterlegung).
Wo kann hinterlegt werden?
Für Hinterlegungen gibt es keine örtliche Zuständigkeit, d.h. zu hinterlegende Gegenstände können bei der Hinterlegungsstelle eines beliebigen Amtsgerichtes hinterlegt werden.
Wann kann hinterlegt werden?
Häufigste Fälle der Hinterlegung sind:
- Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung, zur Abwendung oder zur Durchführung der Zwangsvollstreckung (vorzulegen ist hierbei das Urteil bzw. der Beschluss, aus dem sich Art und Höhe der Sicherheitsleistung ergeben)
- Kautionen zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen (vorzulegen ist hier der Außervollzugsetzungsbeschluss des Richters)
- Gläubigerungewissheit, Annahmeverzug gem. § 372 BGB:
- wenn Zweifel an der Person des Empfangsberechtigten bestehen, der Schuldner aber schuldbefreiend leisten möchte. So kann es vorkommen, dass mehrere Personen Ansprüche auf ein und dieselbe Forderung erheben oder mehrere Gläubiger sich nicht einig sind, wer wie viel von der Forderung erhalten soll. Um nicht an den Falschen zu zahlen, kann der Schuldner den Geldbetrag hinterlegen. (vorzulegen sind Schriftstücke, aus denen sich ergibt, dass mehrere Personen ihr Recht an demselben Anspruch geltend machen)
- Hinterlegung des Bargebots nach Erteilung des Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahren, damit der Ersteher von der Verzinsungspflicht des § 49 ZVG frei wird
Was muss bei Antragstellung beachtet werden?
Der Hinterlegungsantrag unterliegt keinem Formularzwang, ist demnach auch mit einfachem Schreiben möglich. Der Hinterlegungsgrund muss dabei schlüssig dargelegt und ggf. erforderliche Unterlagen vorgelegt werden. Der zu hinterlegende Gegenstand ist genau zu bezeichnen. Der Hinterleger und jeder Empfangsberechtigte sind mit vollem Namen und postalischer Anschrift (keine Postfach- oder E-Mail-Adresse!) anzugeben.
Muster für Hinterlegungsanträge finden Sie hier.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im Original bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.
Verfahrensübersicht
- Betreuungsgericht
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Geldannahmestelle
- Genossenschaftsregister
- Grundbuchamt
- Handelsregister
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Partnerschaftsregister
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Vereinsregister
- Vormundschaftsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung