Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichtes Schweinfurt ist für Versteigerungen im Gebiet der Landkreise Rhön Grabfeld, Bad Kissingen und Schweinfurt, sowie der Stadt Schweinfurt zuständig, somit für das gesamte Gebiet des Landgerichtsbezirkes Schweinfurt.
Versteigert werden hier nur Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum (z.B. Eigentumswohnungen), Erbbaurechte sowie einzelne Miteigentumsanteile an all diesen Immobilien; unter Umständen auch Schiffe und Bergwerke.
Bewegliche Gegenstände werden nicht durch das Versteigerungsgericht, sondern durch einen Gerichtsvollzieher verwertet (siehe Gerichtsvollzieher).
Die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung wird nur auf Antrag eines Gläubigers aufgrund eines vollstreckbaren Titels durchgeführt.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Teilungsversteigerung:
hierbei kann jeder im Grundbuch eingetragene Miteigentümer die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft) ohne Titel beantragen.
Kontaktaufnahme
Zimmer 703
Nebengebäude Jägersbrunnen 6
97421 Schweinfurt (Hausanschrift)
Telefon: 09721 / 542-713, -714, 721
Telefax: 09621 / 962414308
E-Mail: poststelle.zvg@ag-sw.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Veröffentlichung von Versteigerungsterminen
Versteigerungstermine werden mindestens 6 Wochen vor dem Termin unter www.zvg-portal.de veröffentlicht und an der Gerichtstafel des Amtsgerichts Schweinfurt (Nebengebäude Jägersbrunnen 6) und ggf. des Amtsgerichts Bad Kissingen oder des Amtsgerichts Bad Neustadt a.d. Saale ausgehängt.
Daneben erfolgt zusätzlich eine Bekanntgabe an der jeweiligen Gemeindetafel.
Bitte beachten Sie, dass das Amtsgericht Schweinfurt anderen, oftmals ähnlich lautenden Internetseiten keinerlei Informationen zur Verfügung stellt und daher für den Inhalt solcher Seiten keine Gewähr übernimmt.
Öffentliche Sitzungen
Zwangsversteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen statt; die Sitzung wird von einem/einer Rechtspfleger/in geleitet. An einer öffentlichen Sitzung darf jeder teilnehmen. Die Zeit und der Ort der Sitzung können aus den Veröffentlichungen entnommen werden.
Zu Beginn der Sitzung werden allgemeine Informationen, Angaben über die Immobilie und die Versteigerungsbedingungen bekannt gegeben. Im Anschluss daran wird das Gebot verkündet, mit dem die Versteigerung "beginnen kann".
Danach wird die Bietzeit eröffnet. Nach Schluss der Bietzeit wird über eine Zuschlagserteilung durch das Gericht entschieden.
Ausweispflicht
Wer ein Gebot abgeben will, muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wer für einen anderen bieten möchte, benötigt eine notarielle Bietvollmacht.
Sicherheitsleistung
In der Regel wird für ein Gebot Bietsicherheit verlangt. Diese beträgt 10 Prozent des veröffentlichten Verkehrswerts und muss bei Abgabe des Gebotes geleistet werden.
Die Sicherheit kann geleistet werden durch:
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Verrechnungsscheck: frühestens drei Werktage vor dem Versteigerungstermin durch die Bundesbank oder eine andere deutsche Bank ausgestellt
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Bankbürgschaft: selbstschuldnerisch, unbedingt und unbefristet
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Überweisung auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg:
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck: SHL AG Schweinfurt zu Az: ...
Die Möglichkeit eine Sicherheitsleistung bar zu erbringen ist nicht mehr möglich!
Weitere Hinweise
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