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Amtsgericht Viechtach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Für Angelegenheiten der Beratungshilfe ist die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Viechtach zuständig und telefonisch unter 09942/958-120 zu erreichen.
Die Rechtsantragstelle befindet sich im Erdgeschoss E 13

Bürger mit geringem Einkommen, die bei einer außergerichtlichen Angelegenheit rechtliche Hilfe benötigen, können einen Berechtigungsschein für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt erhalten.
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und Ihre Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie bitte alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten.

Beratungshilfe ist subsidiäre Unterstützung. Sie darf nicht bewilligt werden, wenn die angestrebte Beratung auf einem anderen Weg kostenfrei erreichbar ist.

Einen Antrag auf Beratungshilfe können Sie hier ausdrucken.

Alternativ finden Sie hier die Möglichkeit, den Antrag per Onlineformular auszufüllen.
Dort können Sie auch einen ersten Vorab-Check durchführen, ob die Antragstellung Aussicht auf Erfolg zeigt.


Weitere Informationen zur Beratungshilfe erhalten Sie im juristischen Lexikon.

Verfahrensübersicht