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Amtsgericht Viechtach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckungsverfahren werden vom Vollstreckungsgericht bearbeitet, das telefonisch unter 09942/958-102 oder -103 zu erreichen ist.
E-Mail: vollstreckungsabteilung@ag-vit.bayern.de

Bezüglich der künftigen Erreichbarkeit per Fax beachten Sie bitte folgendes:

Zum 01.03.2024 erfolgt in der Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts Viechtach die Umstellung auf einen Fax- Server.
Sie werden daher gebeten, ab 01.03.2024 für den Faxverkehr mit der Vollstreckungsabteilung nur noch nachfolgende Faxnummer zu verwenden:

+499621962414139@juwin.fax

Für eine Übergangszeit bis 30.04.2024 wird das analoge Fax noch freigeschaltet bleiben. Nach diesem Zeitpunkt ist zwingend die oben genannte Faxnummer zu verwenden. Sollten Sie selbst ein analoges Fax verwenden, geben Sie statt obiger Nummer bitte ein:

09621 96241 4139.

Hier können Sie sich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Forderungspfändungen (Lohn-, Kontopfändungen usw.) informieren.

Nach glaubhaftem Vortrag bzw. Nachweis Ihrer Auskunftsberechtigung erhalten Sie hier

  • Abschriften von Vermögensverzeichnissen (nach altem Recht)
  • Löschung Ihrer Eintragung im Schuldnerverzeichnis (nach altem Recht)
  • Auskunft über Personen, die im Schuldnerverzeichnis des AG Viechtach eingetragen sind

Zum 01.01.2013 ist ein neues Zwangsvollstreckungsrecht in Kraft getreten.
Seither werden Vermögensauskünfte zentral beim Zentralen Vollstreckungsgericht in Hof geführt. Auch das Schuldnerverzeichnis ist nun dort angesiedelt.

Weiter Hilfe erhalten Sie in den Schuldnerberatungsstellen des Landkreises Regen.

Wenn die Schuldnerin/der Schuldner des Zwangsvollstreckungsverfahrens ihren/seinen Wohnsitz im Landkreis Regen hat, ist das Vollstreckungsgericht Viechtach zuständig für:

  • den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen 
  • den Erlass von Haftbefehlen bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft 
  • richterliche Anordnung der Durchsuchung der Wohnung der Schuldnerin/des Schuldners

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zwingend Formulare verwendet werden müssen.

Die erforderlichen Formulare finden Sie hier: Formulare für die Zwangsvollstreckung

Verfahrensübersicht