Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle ist telefonisch unter 09942/958-171 zu erreichen.
Sie ist sachlich zuständig für
- die Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz
- Entscheidung über Auszahlungsanträge
Antragsformulare der Hinterlegungsstelle:
Muster für diverse Hinterlegungsgründe bei Geldhinterlegungen:
Achtung: Zur Beschleunigung des Geschäftsablaufs werden Anwälte gebeten, nur bereits ausgefüllte Formulare bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter juristischen Lexikon.
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Bußgeldverfahren
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Nachlassverfahren
- Pflegschaftsverfahren
- Privatklagen
- Rechtsantragstelle
- Rechtshilfe
- Strafverfahren
- Vormundschaftsverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung