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Amtsgericht Viechtach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle ist telefonisch unter 09942/958-171 zu erreichen.


Sie ist sachlich zuständig für

  • die Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz
  • Entscheidung über Auszahlungsanträge

Antragsformulare der Hinterlegungsstelle:

Muster für diverse Hinterlegungsgründe bei Geldhinterlegungen:

Achtung: Zur Beschleunigung des Geschäftsablaufs werden Anwälte gebeten, nur bereits ausgefüllte Formulare bei der Hinterlegungsstelle einzureichen.


Weitere Informationen erhalten Sie unter juristischen Lexikon.

Verfahrensübersicht