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Amtsgericht Viechtach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Die Abteilung für Betreuungen ist telefonisch unter 09942/958-132 zu erreichen.


Bezüglich der künftigen Erreichbarkeit per Fax beachten Sie bitte folgendes:


Zum 1.12.2023 erfolgt in der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Viechtach die Umstellung auf einen Fax- Server.
Sie werden daher gebeten, ab 01.12.2023 für den Faxverkehr mit der Betreuungsabteilung nur noch nachfolgende Faxnummer zu verwenden:

+499621962413953@juwin.fax

Für eine Übergangszeit bis 31.01.2024 wird das analoge Fax noch freigeschaltet bleiben. Nach diesem Zeitpunkt ist zwingend die oben genannte Faxnummer zu verwenden. Sollten Sie selbst ein analoges Fax verwenden, geben Sie statt obiger Nummer bitte ein:

09621 9624 13953

E-Mail: betreuungsabteilung@ag-vit.bayern.de

Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung erhalten Sie bei der Betreuungsstelle beim Landratsamt Regen sowie beim Caritas-Betreuungsverein Regen.

Neben der tatsächlichen Pflege einer hilfsbedürftigen Person muss auch deren Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies kann durch die Anordnung einer rechtlichen Betreuung (§§ 1814 ff. BGB) geschehen, die von dem für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Amtsgericht eingerichtet werden kann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die betroffene Person ist volljährig.
  • Die betroffene Person leidet an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.
  • Die betroffene Person ist nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
  • Für die betroffene Person existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder ausreichende Vollmachten.

Einleitung des Betreuungsverfahrens

Das Gericht leitet auf Anregung der betreuungsbedürftigen Person selbst oder eines Dritten (z.B. Krankenhaus, Familienangehöriger, Nachbar) ein Betreuungsverfahren ein.
Um dem Gericht frühzeitig die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen, wird empfohlen, für die Anregung einer Betreuung das hierfür vorgesehene Formblatt (Betreuungsanregung) zu verwenden.

Es ist beim Amtsgericht einzureichen, kann erforderlichenfalls aber auch auf der zuständigen Rechtsantragstelle ausgefüllt werden.

In Eilfällen ist es vorteilhaft, zugleich ein ärztliches Zeugnis erstellen zu lassen und dem Gericht vorzulegen.

Sie können die Betreuung auch online direkt beim Amtsgericht Viechtach anregen

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Die Unterbringung einer Person in einem psychiatrischen Krankenhaus, aber auch schon unterbringungsähnliche Maßnahmen in einem Krankenhaus oder Heim (z.B. beidseitiges Bettgitter, Fixierung der Arme, Gabe von Medikamenten zum Zwecke der Ruhigstellung) bedürfen der gerichtlichen Genehmigung. Die Genehmigung hat der rechtliche Betreuer oder der Bevollmächtigte bei Gericht zu beantragen. Der Bevollmächtigte sollte dem Gericht die Vorsorgevollmacht in Abschrift und möglichst ein ärztliches Zeugnis vorlegen.


Weitere Informationen erhalten Sie im juristischen Lexikon.

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