Familienverfahren
Die Abteilung für Familienverfahren ist telefonisch unter 09942/958-152 zu erreichen.
Sie werden gebeten, ab 01.02.2024 für den Faxverkehr mit der Familienabteilung nur noch nachfolgende Faxnummer zu verwenden:
+499621962414105@juwin.fax
Für eine Übergangszeit bis 31.03.2024 wird das analoge Fax noch freigeschaltet bleiben. Nach diesem Zeitpunkt ist zwingend die oben genannte Faxnummer zu verwenden. Sollten Sie selbst ein analoges Fax verwenden, geben Sie statt obiger Nummer bitte ein:
09621 96241 4105.
E-Mail: Familienabteilung@ag-vit.bayern.de
- Hier ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie ein neues Verfahren (z.B. Ehescheidung) in Gang setzen wollen.
- Hier können Sie den Sachstand Ihres Verfahrens erfragen.
- Hier können Sie vom Amtsgericht Viechtach angeforderte Unterlagen (insbesondere Versorgungsausgleich) abgeben.
- Hier erhalten Sie Urteilsausfertigungen in bereits länger abgeschlossenen Verfahren.
- Hier können Sie Anträge nach § 1 und § 2 Gewaltschutzgesetz stellen.
WICHTIG:
- Fragen bezüglich der Rentenauskünfte beantwortet der zuständige Rentenversicherungsträger (z.B. BfA/LVA).
- Terminsverlegungen müssen schriftlich beantragt werden.
- Das Scheidungsverfahren wird vom Amtsgericht Viechtach automatisch überwacht. Sachstandsanfragen sind nicht notwendig, solange Ihnen noch keine Auskünfte der Rentenversicherungsträger zugegangen sind (Dauer ca. 3 Monate).
- Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie die vom Gericht angeforderten Unterlagen sofort einreichen.
Weiter Informationen zu den Familienverfahren erhalten Sie im juristischen Lexikon.
Verfahrensübersicht
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