Referendariat
Informationen über den Vorbereitungsdienst für den Erwerb der Qualifikation für die Fachlaufbahnen Justiz sowie Verwaltung und Finanzen mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene
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Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für die 4. Qualifikationsebene erfolgt jeweils am ersten Werktag im April und im Oktober eines jeden Jahres. Bewerbungsfristende für den Einstellungstermin im April ist der 20. Januar, für den Einstellungstermin Oktober der 20. Juli (bzw. der jeweils folgende Werktag). Wartezeiten gibt es in Bayern derzeit nicht.
Der nächste Einstellungstermin ist der 1. Oktober 2025.
Bewerbungen werden im Bewerbungsportal:
noch nicht entgegengenommen.
Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte mit dem Betreff
„Onlinebewerbung (Name) vom (Datum)“
an das
Oberlandesgericht Bamberg
Referendargeschäftsstelle
Wilhelmsplatz 1
96047 BambergInformationen finden Sie in den folgenden Hinweisblättern:
Für die Rücknahme der Onlinebewerbung verwenden Sie bitte das folgende Formular:
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Der Vorbereitungsdienst kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Teilzeit abgeleistet werden.
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Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre (§ 48 Abs. 1 Satz 1 JAPO) und gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:
- Zivilstation 5 Monate
- Strafstation 3 Monate
- Verwaltungsstation 4 Monate
- Rechtsanwaltspflichtstation 9 Monate
- Pflichtwahlpraktikum 3 Monate
- Nach dem Pflichtwahlpraktikum wird die Ausbildung bis zum Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst (§ 56 JAPO) bei der Ausbildungsstelle des Pflichtwahlpraktikums oder einer anderen Stelle fortgesetzt.
Parallel zu den Stationen müssen folgende Arbeitsgemeinschaften besucht werden:- Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung) 9. - 15. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. - 20. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. - 20. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaften 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; die Arbeitsgemeinschaften können auch als Blockveranstaltungen durchgeführt werden.
Terminpläne
Einstellungstermin 2024H
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- Änderung der persönlichen Verhältnisse
- Erklärung zum Hauptwohnsitz (Bitte bei jeder Änderung der Wohnanschrift abgeben.)
- Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit und Änderungsmitteilungen
- Freistellungsvereinbarung mit Informationsblatt für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare
- Freistellungsvereinbarung (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch) Über diesen Link zum Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz – Landesjustizprüfungsamt – ist das Dokument auch in englischer, französischer, spanischer und russischer Sprache abrufbar.
- Erklärung zur Änderung der Freistellungsvereinbarung
- Antrag auf Zuweisung zur Ausbildung gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 JAPO
- Antrag für den Ausbildungsabschnitt "Rechtsanwaltspflichtstation" (Einstellungstermin 2024H)
- Pflichtwahlpraktikum - Antrag auf Zuweisung zur Ausbildungsstelle (Einstellungstermin 2023H)
- Pflichtwahlpraktikum - Ausbildungszusage (Einstellungstermin 2023H)
- Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten bei Auslandsausbildung
- Zweite Juristische Staatsprüfung 2025/1 - Personalangaben
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Die Liste der Ausbildungsrechtsanwälte wird seit Oktober 2024 von der Rechtsanwaltskammer Bamberg geführt.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an dieRechtsanwaltskammer für den Bezirk des
Oberlandesgerichts Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 BambergTelefon: 0951 / 98620-0
E-Mail: info@rakba.de
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Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung findet gegen Ende der Rechtsanwaltspflichtstation statt. Die Prüfungsteilnehmenden können wählen, ob sie die neun Arbeiten des schriftlichen Teils handschriftlich oder elektronisch anfertigen. Die mündlichen Prüfungen finden in der Zeit vom 25. bis 27. Monat des Vorbereitungsdienstes statt. Die Termine der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und die aktuelle Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz - Landesjustizprüfungsamt: Zweite Juristische Staatsprüfung - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
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Die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare scheiden aus dem Vorbereitungsdienst und aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis aus mit der Bekanntgabe der Prüfungsgesamtnote der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (= am Tag der mündlichen Prüfung) oder mit der Zustellung der schriftlichen Mitteilung, dass die Prüfung nicht bestanden ist (§ 56 Nrn. 1 und 2 JAPO). Wenn die Zweite Juristische Staatsprüfung nicht innerhalb bestimmter Zeiten abgelegt wird, kommt es zu einem Ausscheiden nach § 56 Nr. 3 JAPO. Die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst ist in § 55 JAPO geregelt.
Um Sperrfristen zu vermeiden, sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, gemäß § 38 SGB III verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des (Ergänzungs-)Vorbereitungsdienstes (§§ 55, 56 JAPO) bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des (Ergänzungs-)Vorbereitungsdienstes weniger als drei Monate (regelmäßig im (Ergänzungs-)Vorbereitungsdienst der Fall), hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Kenntnis vom voraussichtlichen Beendigungszeitpunkt erhalten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der Regel mit der Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Konkrete Kenntnis besteht aber tatsächlich erst am Tag der mündlichen Prüfung, wenn diese absolviert worden ist (Urteil LSG Bayern vom 27.01.2015, L 10 AL 382/13). Zur Vermeidung finanzieller Nachteile müssen sich Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare spätestens am ersten Tag nach dem Ausscheiden aus dem (Ergänzungs-)Vorbereitungsdienst bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt von Arbeitslosengeld. Es wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem die Arbeitslosenmeldung erfolgte, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn eine Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötig wird, ist diese rechtzeitig per E-Mail bei der zuständigen Bezügestelle anzufordern (poststelle-bt@lff.bayern.de). Dabei sind im Feld „Betreff“ der Mail unbedingt der Betreff (z. B. Arbeitsbescheinigung), der Name und Vorname und das aus der Bezügemitteilung ersichtliche Geschäftszeichen, bestehend aus Organisations- und Personalnummer, anzugeben. Von telefonischen Anforderungen ist abzusehen.
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Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die den Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg ableisten, werden zur Zeit u. a. folgende Veranstaltungen angeboten:
- Workshop zum Verhandlungsmanagement - zweitägige Veranstaltung
Die Workshops sind eine gute Ausbildungsergänzung und eine günstige Gelegenheit, Schlüsselqualifikationen für die spätere berufliche Tätigkeit zu erwerben.
Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
- Rhetorik-Seminar/Argumentationstraining - zweitägige Veranstaltung
Qualifizierungsmöglichkeit nicht nur für die spätere berufliche Praxis, sondern auch für den Einsatz als Anklagevertreter im Rahmen der Stationsausbildung in Strafsachen.
Anmeldung jeweils über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
- Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die ein entsprechendes Angebot der Universitäten Bayreuth, Erlangen oder Würzburg annehmen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der an die Universität zu entrichtenden Gasthörergebühr (mit Eigenbeteiligung bei vorzeitigem Abbruch). Der Zuschuss ist vor Beginn der Fremdsprachenausbildung beim verantwortlichen Ausbildungsleiter zu beantragen.
- Wahluntericht zum US-amerikanischen Rechtssystem - eintägige Veranstaltung
Jährlich einmal in Bayreuth und Würzburg.
Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
- Seminare "Legal Tech, Digital Law und Künstliche Intelligenz im juristischen Bereich" und "Digitalisierung in der juristischen Arbeitspraxis" - jeweils eintägige Veranstaltungen
Im Rahmen der bayerischen Referendarausbildung werden diese Veranstaltungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich Digitalisierung und Recht angeboten, die im Wege von Online-Seminaren über ZOOM durchgeführt werden. Beide Veranstaltungen, die nicht aufeinander aufbauen und getrennt besucht werden können, sind kostenfrei. Sie werden voraussichtlich halbjährlich angeboten.
Informationen über Termine und Anmeldungen erhalten Sie zur gegebener Zeit über die Referendargeschäftsstelle des Oberlandesgerichts Bamberg.
- Workshop zum Verhandlungsmanagement - zweitägige Veranstaltung
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Prüfungsteilnehmende, die die Zweite Juristische Staatsprüfung erstmalig nicht bestanden haben, können die Prüfung einmal wiederholen. Sie haben hierzu grundsätzlich einen weiteren Vorbereitungsdienst von sechs Monaten (Ergänzungsvorbereitungsdienst) abzuleisten (§ 70 Abs. 1 JAPO). Die Aufnahme in den Ergänzungsvorbereitungsdienst ist nur zu dem Einstellungstermin möglich, der unmittelbar auf den schriftlichen Teil des Prüfungstermins folgt, in dem die Prüfung erstmals nicht bestanden wurde. Der Antrag auf Aufnahme ist bei der Präsidentin/dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, in deren/dessen Bezirk der Vorbereitungsdienst abgeleistet wurde, binnen eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Prüfung zu stellen (§ 70 Abs. 2 Sätze 1 und 2 JAPO).
Der Ergänzungsvorbereitungsdienst für diejenigen, die die Zweite Juristische Staatsprüfung 2024/2 erstmals nicht bestanden haben und die Prüfung im Termin 2025/2 zu wiederholen haben, beginnt am 23. Mai 2025. Die Aufnahme in den Ergänzungsvorbereitungsdienst ist in elektronischer Form zu beantragen:
Antrag auf Aufnahme in den Ergänzungsvorbereitungsdienst
Ergänzende Formulare und weitere Informationen erhalten diejenigen, die die Zweite Juristische Staatsprüfung 2024/2 erstmals nicht bestanden haben, per Post.
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Ausbildungsreferent
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Bernd Weigel
Vertreter
Richter am Oberlandesgericht
Jan Marten Dey
Ansprechpartner für die Ausbildungsbezirke-
Aschaffenburg:
Telefon: 0951 / 833-1117
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Bamberg:
Telefon: 0951 / 833-1184
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Bayreuth:
Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136
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Coburg:
Telefon: 0951 / 833-1184
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Hof:
Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136
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Schweinfurt:
Telefon: 0951 / 833-1117
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Würzburg:
Telefon: 0951 / 833-1113
Die Mitarbeiterinnen der Referendarsgeschäftsstelle erreichen Sie auch unter der E-Mail-Adresse: rechtsreferendare@olg-ba.bayern.de -
Aschaffenburg: