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Oberlandesgericht Bamberg

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Referendariat

Informationen über den Vorbereitungsdienst für den Erwerb der Qualifikation für die Fachlaufbahnen Justiz sowie Verwaltung und Finanzen mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene

Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und Bewerbungsunterlagen

Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für die 4. Qualifikationsebene erfolgt jeweils am ersten Werktag im April und im Oktober eines jeden Jahres. Bewerbungsfristende für den Einstellungstermin im April ist der 20. Januar, für den Einstellungstermin Oktober der 20. Juli (bzw. der jeweils folgende Werktag). Wartezeiten gibt es in Bayern derzeit nicht.

Der nächste Einstellungstermin ist der 1. April 2025.

Die Bewerbungsfrist wird am 20. Januar 2025 enden.

Die Bewerbung ist gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 JAPO ausschließlich in elektronischer Form möglich:

https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ljpa/ljpa/vorbereitungsdienst_bewerbung/index

Die Unterlagen sind dem Antrag als Upload beizufügen.

Eventuell nachzureichende Unterlagen sowie die erforderlichen drei Lichtbilder im Passbildformat senden Sie bitte per Post mit dem Betreff

„Online-Bewerbung (Name) vom (Datum)“

an das

Oberlandesgericht Bamberg
Referendargeschäftsstelle
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg


Informationen finden Sie in den folgenden Hinweisblättern:

Für die Rücknahme der Online-Bewerbung verwenden Sie bitte das folgende Formular:

Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Der Vorbereitungsdienst kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Teilzeit abgeleistet werden.

Ablauf des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre (§ 48 Abs. 1 Satz 1 JAPO) und gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

  • Zivilstation 5 Monate
  • Strafstation 3 Monate
  • Verwaltungsstation 4 Monate
  • Rechtsanwaltspflichtstation 9 Monate
  • Pflichtwahlpraktikum 3 Monate
  • Nach dem Pflichtwahlpraktikum wird die Ausbildung bis zum Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst (§ 56 JAPO) bei der Ausbildungsstelle des Pflichtwahlpraktikums oder einer anderen Stelle fortgesetzt.

Parallel zu den Stationen müssen folgende Arbeitsgemeinschaften besucht werden:
  • Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
  • Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung) 9. - 15. Ausbildungsmonat
  • Arbeitsgemeinschaft 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. - 20. Ausbildungsmonat
  • Arbeitsgemeinschaft 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. - 20. Ausbildungsmonat
  • Arbeitsgemeinschaften 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; die Arbeitsgemeinschaften können auch als Blockveranstaltungen durchgeführt werden.
Weitere Informationen und die Stoffpläne für die Arbeitsgemeinschaften finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz - Landesjustizprüfungsamt:  https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/vorbereitungsdienst-fuer-rechtsreferendare/

 


Terminpläne

Merkblatt für Rechtsreferendare im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg
Vordrucke für Rechtsreferendare
Zeugnisvordrucke
Ausbildungsanwälte

Liste der Ausbildungsanwälte - Nr. 1.5 Rechtsreferendarausbildungsbekanntmachung - im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg

Zweite Juristische Staatsprüfung

Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung findet gegen Ende der Rechtsanwaltspflichtstation statt. Die Prüfungsteilnehmenden können wählen, ob sie die neun Arbeiten des schriftlichen Teils handschriftlich oder elektronisch anfertigen. Die mündlichen Prüfungen finden in der Zeit vom 25. bis 27. Monat des Vorbereitungsdienstes statt. Die Termine der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und die aktuelle Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz - Landesjustizprüfungsamt:  Zweite Juristische Staatsprüfung - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de) 

Zusatzqualifikationen

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die den Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg ableisten, werden zur Zeit u. a. folgende Veranstaltungen angeboten:

  • Workshop zum Verhandlungsmanagement - zweitägige Veranstaltung
    Die Workshops sind eine gute Ausbildungsergänzung und eine günstige Gelegenheit, Schlüsselqualifikationen für die spätere berufliche Tätigkeit zu erwerben.
    Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
  • Rhetorik-Seminar/Argumentationstraining - zweitägige Veranstaltung
    Qualifizierungsmöglichkeit nicht nur für die spätere berufliche Praxis, sondern auch für den Einsatz als Anklagevertreter im Rahmen der Stationsausbildung in Strafsachen.
    Anmeldung jeweils über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
  • Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
    Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die ein entsprechendes Angebot der Universitäten Bayreuth, Erlangen oder Würzburg annehmen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der an die Universität zu entrichtenden Gasthörergebühr (mit Eigenbeteiligung bei vorzeitigem Abbruch). Der Zuschuss ist vor Beginn der Fremdsprachenausbildung beim verantwortlichen Ausbildungsleiter zu beantragen.
  • Wahluntericht zum US-amerikanischen Rechtssystem - eintägige Veranstaltung
    Jährlich einmal in Bayreuth und Würzburg.
    Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
  • Seminare "Legal Tech, Digital Law und Künstliche Intelligenz im juristischen Bereich" und "Digitalisierung in der juristischen Arbeitspraxis" - jeweils eintägige Veranstaltungen
    Im Rahmen der bayerischen Referendarausbildung werden diese Veranstaltungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich Digitalisierung und Recht angeboten, die im Wege von Online-Seminaren über ZOOM durchgeführt werden. Beide Veranstaltungen, die nicht aufeinander aufbauen und getrennt besucht werden können, sind kostenfrei. Sie werden voraussichtlich halbjährlich angeboten.

Informationen über Termine und Anmeldungen erhalten Sie zur gegebener Zeit über die Referendargeschäftsstelle des Oberlandesgerichts Bamberg.
Ergänzungsvorbereitungsdienst

Prüfungsteilnehmende, die die Zweite Juristische Staatsprüfung erstmalig nicht bestanden haben, können die Prüfung einmal wiederholen. Sie haben hierzu grundsätzlich einen weiteren Vorbereitungsdienst von sechs Monaten (Ergänzungsvorbereitungsdienst) abzuleisten (§ 70 Abs. 1 JAPO). Die Aufnahme in den Ergänzungsvorbereitungsdienst ist nur zu dem Einstellungstermin möglich, der unmittelbar auf den schriftlichen Teil des Prüfungstermins folgt, in dem die Prüfung erstmals nicht bestanden wurde. Der Antrag auf Aufnahme ist bei der Präsidentin/dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, in deren/dessen Bezirk der Vorbereitungsdienst abgeleistet wurde, binnen eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Prüfung zu stellen (§ 70 Abs. 2 Sätze 1 und 2 JAPO).

Der Ergänzungsvorbereitungsdienst für diejenigen, die die Zweite Juristische Staatsprüfung 2024/1 erstmals nicht bestanden haben und die Prüfung im Termin 2025/1 zu wiederholen haben, beginnt am 4. Dezember 2024. Die Aufnahme in den Ergänzungsvorbereitungsdienst ist in elektronischer Form zu beantragen:

Antrag auf Aufnahme in den Ergänzungsvorbereitungsdienst

Ergänzende Formulare und weitere Informationen erhalten diejenigen, die die Zweite Juristische Staatsprüfung 2024/1 erstmals nicht bestanden haben, per Post.

Ansprechpartner

Ausbildungsreferent
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Bernd Weigel


Vertreter
Richter am Oberlandesgericht
Jan Marten Dey


Ansprechpartner für die Ausbildungsbezirke

  • Aschaffenburg:
    Telefon: 0951 / 833-1117

  • Bamberg:
    Telefon: 0951 / 833-1184
  • Bayreuth:
    Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
    Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136

  • Coburg:
    Telefon: 0951 / 833-1184
  • Hof:
    Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
    Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136
  • Schweinfurt:
    Telefon: 0951 / 833-1117
  • Würzburg:
    Telefon: 0951 / 833-1113



Die Mitarbeiterinnen der Referendarsgeschäftsstelle erreichen Sie auch unter der E-Mail-Adresse: rechtsreferendare@olg-ba.bayern.de

Wichtige Rechtsvorschriften