Fideikommiss
Fideikommißsenat
Die dem Oberlandesgericht nach den Vorschriften über die Auflösung und Abwicklung der ehemaligen Fideikommisse sowie über die Beaufsichtigung der an deren Stelle getretenen Familienstiftungen zugewiesenen Geschäfte.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformationen unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.