Kartellsachen
Die nach § 91 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder anderen Gesetzen dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts zugewiesenen Rechtssachen.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformationen unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.