Bewährungshelferinnen & Bewährungshelfer, Gerichtshelferinnen & Gerichtshelfer
Redaktioneller Hinweis:
Soweit in dem unten stehenden Text sowie in den verlinkten Texten nur Personen männlichen und/oder weiblichen Geschlechts benannt sind, so schließt dies selbstverständlich auch Personen diversen Geschlechts mit ein.
Diese Seite informiert Sie über das Berufsbild sowie das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für eine Tätigkeit als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer und als Gerichtshelferin oder Gerichtshelfer bei der bayerischen Justiz.
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Hauptamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind Beschäftigte der Justiz. Organisatorisch sind sie den Landgerichten zugeordnet. Die Dienstaufsicht obliegt der jeweiligen Landgerichtspräsidentin bzw. dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten.
Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht und im Rahmen einer Führungsaufsicht ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben und mit diesen an der Verhinderung neuer Straftaten zu arbeiten. Hierbei vernetzen sich die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und Stellen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken. Dies ist besonders bei Probanden der Führungsaufsicht wichtig; deren Betreuung und Aufsicht erfordert zugleich ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung.
Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung der Auflagen und Weisungen durch die Probanden. Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Bewährungsauflagen müssen sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.
Die Betreuung der Probanden und die Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.
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Die Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer sind organisatorisch entweder den Staatsanwaltschaften oder den Landgerichten unterstellt. In Bayern sind bisher bei den Staatsanwaltschaften München I, Augsburg, Memmingen, Nürnberg-Fürth und Würzburg Gerichtshilfestellen eingerichtet. Außerdem bestehen Gerichtshilfestellen bei den Landgerichten Bayreuth, Bamberg und Amberg, wobei die Einrichtung weiterer Gerichtshilfestellen bei den Landgerichten geplant ist.
Die Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer erheben Daten zur Persönlichkeit und zum Umfeld des Täters, die Ursachen und Beweggründe für die Tat sowie die Aussichten und Ansatzpunkte für eine künftige geordnete Lebensführung. Ihre Beteiligung kommt in Betracht, wo der Einsatz von Mitteln der Sozialarbeit besondere Erkenntnisse verspricht und in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung des Falles steht.
Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer unterstützen die Staatsanwaltschaft und das Gericht in Bereichen, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen einer Tat von Bedeutung sind. Zudem werden sie bei der Vorbereitung von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Strafvollstreckung und in Gnadensachen herangezogen. -
Um die für ihren Beruf notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen, soziologischen und rechtlichen Erkenntnisse gewinnen und richtig anwenden zu können, sind folgende Fähigkeiten erforderlich:
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Fachliche Kompetenz
- Fachliche Kenntnisse und Rechtskenntnisse im Umgang mit Bewährungs- und Führungsaufsichtsprobanden sowie Risikoprobanden
- Fachkenntnisse über sozialpädagogische Handlungsansätze und -strategien, insbesondere im Umgang mit psychisch auffälligen und/oder erkrankten Probanden
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Fachkenntnisse aus den Komplementärwissenschaften zum Bereich
abweichendes Verhalten/Delinquenz
Dissozialität
Gewalt
Sucht
Psychische Störungen und/oder Krankheiten
Diskriminierung
Arbeitslosigkeit
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Kompetenz in der Beratung in Zwangskontexten
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Kenntnisse über die Gesprächsführung mit unterschiedlichen Verfahren/Methoden
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Kompetenz in der Durchführung sozialer Gruppenarbeit sowie Projektarbeit
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Fachliche Kompetenz zum Einschätzen der Risikofaktoren
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Fachkenntnisse über sozialpädagogische Handlungsansätze und Strategien unter Nutzung der vorhandenen externen Ressourcen (Schnittstellenmanagement), insbesondere bei gefährlichen und psychisch auffälligen Straftätern in folgenden Formen:
Auseinandersetzung mit der Tat
Arbeiten mit protektiven und kriminogenen Faktoren
Arbeiten mit Rückfallvermeidungsplänen der sozialtherapeutischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten und der Maßregeleinrichtungen
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Wissen und Handlungskompetenz bei der Betreuung von Probanden aus den unterschiedlichsten Kulturbereichen (einschließlich Subkulturen)
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Persönliche Kompetenz
- Sicheres Auftreten
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Ausdrucksvermögen
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Reflexionsfähigkeit
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Bandbreite der Wahrnehmungsfähigkeit
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Pflichtbewusstsein
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Frustrationstoleranz
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Physische und psychische Belastbarkeit
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Soziale Kompetenz
- Teamfähigkeit
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die Fähigkeit, eine Beziehung zum Probanden aufzubauen und zu erhalten
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Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit
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Kreativität
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Innovationsbereitschaft
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Organisationsgeschick (d.h. Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Arbeitsorganisation)
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Sonstige Kompetenzen
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Akzeptanz der Institution „Justiz“
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Bereitschaft zu Qualifizierung, Fortbildung und Teilnahme an Supervision
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EDV-Kenntnisse
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Fremdsprachenkenntnisse
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Frühere sozialpädagogische Tätigkeiten (Erfahrung in anderen, vor allem in sozialen Berufen ist wünschenswert)
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Mobilität
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Fachliche Kompetenz
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1. Bewährungshilfedienst
Für die Einstellung der hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte zuständig. Bewerbungen sind an das jeweilige Landgericht zu richten, in dessen Bezirk eine Einstellung angestrebt wird. Die Anschriften der Landgerichte sind auf der Eingangsseite des Justizportals in der Rubrik "Landgerichte" zu finden.
Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer ist:-
der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagoge/in (FH) oder des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung
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Des Weiteren sollen die Bewerberinnen und Bewerber die allgemeinen dienstlichen Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere:
Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit;
Nachweis der Verfassungstreue;
Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres);
charakterliche Eignung (keine Vorstrafen), nachgewiesen durch ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a BZRG);
gesundheitliche Eignung (Nachweis durch amtsärztliches Gutachten)
2. Gerichtshilfedienst
Für die Einstellung der Gerichtshelferin oder Gerichtshelfer sind die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte der Staatsanwaltschaften bzw. Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte zuständig, bei denen eine Gerichtshilfestelle eingerichtet ist. Bewerbungen sind an die genannten Stellen zu richten. Die Anschriften der Staatsanwaltschaften sind auf der Eingangsseite des Justizportals in der Rubrik "Staatsanwaltschaften" bzw. "Landgerichte" zu finden.
Die Einstellungsvoraussetzungen sind identisch mit denen der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer.Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
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der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagoge/in (FH) oder des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung
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1. Tätigkeit im Arbeitnehmerverhältnis
Die Bewährungshelfer/innen und Gerichtshelfer/innen werden, sofern sie nicht bereits die dienstrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis besitzen, zunächst im Arbeitnehmerverhältnis eingestellt. Für das Dienstverhältnis der angestellten Bewährungshelfer/innen und Gerichtshelfer/innen gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Entgeltgruppe S 15 bezahlt.
2. Tätigkeit im Beamtenverhältnis-
Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis
Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein (siehe oben) und die Qualifikation für die Fachlaufbahn vorliegen.
Diese Qualifikation wird nach Art. 39 Abs. 1 und 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) erworben durch einen Diplom- oder Bachelorabschluss an einer Hochschule mit staatlicher Anerkennung und einer sich daran anschließenden zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit, wobei mindestens ein Jahr dieser Tätigkeit im öffentlichen Dienst geleistet werden muss.
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Beförderungsmöglichkeiten
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Ernennungen und Beförderungen möglich
zur Sozialinspektorin/zum Sozialinspektor in BesGr A 9,
zur Sozialoberinspektorin/zum Sozialoberinspektor in BesGr A 10,
zur Sozialamtfrau/zum Sozialamtmann in BesGr A 11,
zur Sozialamtsrätin/zum Sozialamtsrat in BesGr A 12,
zur Sozialrätin/zum Sozialrat in BesGr A13.
Bei entsprechender Eignung ist eine modulare Qualifizierung für das Amt der BesGr A 14 (Sozialoberrätin/Sozialoberrat) möglich.
Die Zentrale Fachstelle für Bewährungshilfe,
Gerichtshilfe und Führungsaufsicht Bayern (ZFB) steht für ergänzende Fragen zur Verfügung.
3. Leitende/r Bewährungshelfer/in
Bei jedem Landgericht ist ein/e Leitende/r Bewährungshelfer/in bestellt, der/die unmittelbarer Fachvorgesetzter der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und der Servicekräfte seiner Dienststelle ist. Bei größeren Dienststellen können mehrere Leitende Bewährungshelferinnen oder Bewährungshelfer bestellt werden.
Ihnen obliegen die strukturelle und fachliche Koordination der Arbeit der Bewährungshilfe und der an der Dienststelle unerlässliche Informationsaustausch. Sie sind in die Personalführung eingebunden, insbesondere in das Einstellungsverfahren, die Vorbereitung der dienstlichen Beurteilungen und die Führung der Mitarbeitergespräche. Sie sind auch für die Organisation der in den Dienststellen der Bewährungshilfe bestehenden Serviceeinheiten in Abstimmung mit der Behörden- und Geschäftsleitung zuständig.
Die zahlreichen Führungsaufgaben können nur mit hochmotiviertem und qualifiziertem Personal bewältigt werden.
Die richtige Auswahl und zielorientierte Qualifizierung der Leitenden Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern und ihrer Stellvertreter sind wesentliche Voraussetzung für die Qualität der Arbeit in der Bewährungshilfe und das Betriebsklima in den Dienststellen.
Zur weiteren Verbesserung der Personalauswahl wurde daher ein Anforderungsprofil erstellt, das - ohne erschöpfend zu sein - Kriterien enthält, deren Erfüllung von künftigen Leitenden Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern und ihren Stellvertretern erwartet wird.
Bei der Personalauswahl gelten folgende Anforderungen:-
Fachkompetenz
Berufserfahrung als Bewährungshelfer/in;
hohe Fach- und Methodenkompetenz, u.a. nachgewiesen durch berufsbegleitende Fortbildung und Projektarbeit;
Grundkenntnisse im Personalwesen, in der Organisationslehre und in der Informationstechnik.
Soweit einzelne Kenntnisse noch nicht vorliegen, wird die Bereitschaft zur Fortbildung und zur Hospitation vorausgesetzt.
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Persönliche Kompetenz
Engagement;
Identifikation mit dem Auftrag der Justiz;
Flexibilität, Kreativität und Innovationsfähigkeit;
Entscheidungsfreude;
Fähigkeit zur Repräsentation der Bewährungshilfe nach außen;
Fähigkeit, sich präzise und strukturiert auszudrücken;
sicheres Auftreten.
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Sozialkompetenz
Kommunikationsfähigkeit;
Teamfähigkeit und Konsensbereitschaft;
Fähigkeit zur Kooperation intern und nach außen;
Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit;
Glaubwürdigkeit;
Aufgeschlossenheit für die fachlichen Weiterentwicklungen in der Bewährungshilfe und Strukturveränderungen in der Justiz.
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Führungskompetenz
Fähigkeit, kooperativ zu führen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, durch Zielvereinbarungen zu führen, Konflikte zu bewältigen;
Delegationsvermögen;
Fähigkeit, mit gutem Beispiel voranzugehen;
Fürsorge gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Loyalität zum Dienstherrn;
Fähigkeit und Bereitschaft, die Stärken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen und zu fördern;
Bereitschaft zur Qualifizierung in Fragen des Führungsverhaltens.
Es wird erwartet, dass Leitende Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und ihre Stellvertreter ihrer in den Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit in der Bayerischen Staatsverwaltung beschriebenen Vorbildfunktion gerecht werden, hohe Akzeptanz in ihrer Dienststelle besitzen und durch ihr Verhalten ein vertrauensvolles Klima schaffen, in dem Führungsgrundsätze gedeihen und sich verwirklichen können (vgl. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 2. Juli 2007 in der jeweils geltenden Fassung, AllMBl. S. 359, JMBl S. 97). -
Organisatorische Kompetenz
Fähigkeit, eine Dienststelle zu organisieren und zu koordinieren;
Fähigkeit, strategische Ziele zu entwickeln und umzusetzen;
Kostenbewusstsein.
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Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis
Erklärfilm über das Berufsbild "Bewährungshelfer/in"
Der Erklärfilm über das Berufsbild von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern informiert in wenigen Minuten einfach und verständlich, welche Aufgaben sie erfüllen, welche Ausbildung und persönlichen Anforderungen vorausgesetzt werden und welche Leistungen durch die Bewährungshilfe erbracht werden.
Der Film ist auch mit englischem und arabischem Untertitel abrufbar (siehe Verlinkungen unten).
Hier geht's zur neuen Nachwuchs-Homepage mit vielen Infos rund um die Bewerbung und Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt:
www.mach-gerechtigkeit.de
... dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz die oberste Dienstbehörde für rund 21.000 Beschäftigte in der Justiz und im Justizvollzug ist?