Amtsgericht München

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

JAPO - die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen vom 13. Oktober 2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2024 (GVBl. S. 89), wurde durch Verordnung vom 9. April 2026 (GVBl. S. 195) geändert.

Mit der Verordnung vom 9. April 2026 sind insbesondere folgende Änderungen erfolgt:

Zum einen wird auf der Basis der in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung gemachten Erfahrungen auch in der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab dem Prüfungstermin 2026/2 das freiwillige E-Examen eingeführt, d.h. den Prüfungsteilnehmern wird ein Wahlrecht eingeräumt, die schriftlichen Prüfungsarbeiten handschriftlich oder in elektronischer Form anzufertigen. 

Zum anderen wird aufgrund von Art. 23 Abs. 4 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Kostengesetzes (KG) eine Gebühr für die Wiederholung der juristischen Staatsprüfungen zur Notenverbesserung ab dem jeweiligen Prüfungstermin 2026/2 eingeführt. 

Darüber hinaus wurden einige weitere Änderungen von Einzelbestimmungen vorgenommen.

ZAPO-J - Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst (Ausbildungsordnung Justiz)

Die Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst vom 16. Juni 2016 (GVBl. S. 123), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. März 2021 (GVBl. S. 137), wurde durch Verordnung vom 17. November 2022 (GVBl S. 680) geändert.

Mit der Verordnung vom 17. November 2022 sind im Wesentlichen folgende Änderungen erfolgt:

Es wurde klargestellt, dass Bedienstete, die nach erfolgreichem Abschluss ihrer eigenen Justizfachwirtausbildung zwischenzeitlich zusätzlich die Gerichtsvollzieherausbildung oder die Rechtspflegerausbildung absolviert haben und daher nicht mehr als Justizfachwirte tätig sind, weiterhin als Prüfer in der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst eingesetzt werden können.

Es wurden einige punktuelle Anpassungen der Prüfungsinhalte der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst, der Gerichtsvollzieherprüfung und der Prüfung zum Abschluss der vorbereitenden Ausbildung für andere Bewerber für den Gerichtsvollzieherdienst vorgenommen, deren Erforderlichkeit sich in der bisherigen Prüfungspraxis ergeben hat.

Erste Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 8.5.26
2027/1: 3./10.3.27
, Meldeschluss 2.11.26
2027/2: 8./15.9.27
, Meldeschluss 7.5.27
2028/1: 8./15.3.28
, Meldeschluss 7.11.27
2028/2: 6./13.9.28
, Meldeschluss 5.5.28
2029/1: 7./14.3.29
, Meldeschluss 6.11.28
2029/2: 29.8./5.9.29
, Meldeschluss 28.4.29
Hinweis zum Meldeschluss:
Im Hinblick auf die geplante Einführung des E-Examens mit dem Prüfungstermin 2026/2 wird die Meldefrist ab dem Termin 2026/2 bereits vier Monate vor Beginn der Prüfung enden.

Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.

Ansprechpartner Erste Juristische Staatsprüfung

Irmgard Loschan-Irber


Christine Bachleitner


Zweite Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
2028/1: 8.6. - 21.6.28
2028/2: 28.11. - 8.12.28
2029/1: 5.6. - 15.6.29
2029/2: 27.11. - 7.12.29
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Zweite Juristische Staatsprüfung

Julia Schmidpeter