Justizwachtmeisterinnen & Justizwachtmeister
Berufsbild
Als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben.
Sie werden eingesetzt
- zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
- im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
- für den Auskunftsdienst im Dienstgebäude,
- zur Abwicklung des Postein- und -ausgangs bei den Justizbehörden,
- in der Justizverwaltung (z.B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestandes, Mitarbeit im Büchereidienst).
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Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den Justizwachtmeisterdienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
Zu der Ausbildung kann zugelassen werden, wer- eine Haupt- oder Mittelschule mit Erfolg besucht hat oder eine entsprechende Schulbildung besitzt,
- die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und
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die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit besitzt, die in der Regel durch Ablegen einer Sportprüfung gem. § 15 Satz 2 und 3 ZAPO- J nachzuweisen ist. Inhalte der Prüfung sind körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinationsfähigkeit und Ausdauer. Eine Übersicht der abzulegenden Disziplinen finden Sie hier.
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die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,
- Nachweis der Verfassungstreue,
- Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
- charakterliche Eignung (Vorstrafen?).
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Für die Einstellung von Nachwuchskräften für den Justizwachtmeisterdienst sind die Behördenleiter/innen der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig. Die Anschriften der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in der Rubrik "Gerichte & Behörden" zu finden.
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Während der Ausbildung sind die Nachwuchskräfte für den Justizwachtmeisterdienst noch nicht verbeamtet, sondern im Arbeitnehmerverhältnis als Justizhelfer/in beschäftigt.
Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin oder zum Justizwachtmeister gliedert sich in die mindestens fünfmonatige praktische Unterweisung bei Gericht und/oder Staatsanwaltschaft und in die theoretische Ausbildung an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz.
Nach einer einführenden praktischen Ausbildung ist ein 13-wöchiger theoretischer Lehrgang an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz zu besuchen. Dort wird Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt. Der theoretische Lehrgang vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und die notwendigen Schlüsselkompetenzen. Er beinhaltet ein Deeskalationstraining, einen Erste-Hilfe-Kurs und EDV-Unterricht. Weiter erfolgt hier eine grundlegende Ausbildung in einsatzbezogener Selbstverteidigung, im Umgang mit dem Einsatzstock sowie eine Waffen- und Schießausbildung. Anschließend wird die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften fortgesetzt. Zudem hospitieren die Nachwuchskräfte bei einer Justizvollzugsanstalt und einer Polizeidienststelle. -
Nachwuchskräfte für den Justizwachtmeisterdienst werden zunächst als Justizhelfer/in eingestellt. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und ca. 18 Monate nach der Einstellung in den Justizdienst erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizoberwachtmeisterin oder Justizoberwachtmeister in Besoldungsgruppe A 4.
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich- zur Justizhauptwachtmeisterin/ zum Justizhauptwachtmeister in Besoldungsgruppe A 5
- zur Justizsicherheitssekretärin/ zum Justizsicherheitssekretär in Besoldungsgruppe A 6
- zur Justizsicherheitssekretärin mit Zulage/ zum Justizsicherheitssekretär mit Zulage in Besoldungsgruppe A 6.
Bei entsprechender Eignung ist eine modulare Qualifizierung für die Ämter der Besoldungsgruppe A 7 und höher oder die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für den Justizfachwirtedienst möglich.
Hier geht's zur neuen Nachwuchs-Homepage mit vielen Infos rund um die Bewerbung und Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt:
www.mach-gerechtigkeit.de
... dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz die oberste Dienstbehörde für rund 21.000 Beschäftigte in der Justiz und im Justizvollzug ist?