Rechtspflegerinnen & Rechtspfleger
Berufsbild
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, denen wichtige Aufgaben in der Rechtspflege übertragen sind, darunter viele, die früher Richtern und Staatsanwälten vorbehalten waren. Hierzu zählen insbesondere Grundbuch- und Registersachen, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten. Diese Bereiche sind den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zur selbständigen Erledigung anvertraut.
Ferner sind die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch mit der Zwangsversteigerung von Grundstücken, der Pfändung von Forderungen, dem Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, mit Insolvenzverfahren sowie mit der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen befasst.
In einem großen Teil ihres Aufgabenbereiches sind sie bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Außerdem sind Beamte des Rechtspflegerdienstes auch in wichtigen Bereichen der Justizverwaltung tätig, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/in bei Gerichten und Staatsanwaltschaften oder als Bezirksrevisorinnen oder Bezirksrevisoren.
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Wegen der vielfältigen Aufgaben und der anspruchsvollen Tätigkeit werden an die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger besondere Anforderungen gestellt:
- Interesse am Beruf
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit zur Konfliktlösung, Einfühlungsvermögen, Integrations- und Ausgleichsfähigkeit
- Organisationstalent und Innovationsbereitschaft
- Fähigkeit zur Personalführung
- ausreichende physische und psychische Belastbarkeit
- geistige Beweglichkeit
- Verantwortungsbereitschaft
- Entscheidungsfreude
- sicheres Auftreten, gewandter Ausdruck in Wort und Schrift
- Unparteilichkeit
- Aufgeschlossenheit gegenüber Informationstechnologie
- Fähigkeit zum Umgang mit Menschen
- Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen
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Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den Rechtspflegerdienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Voraussetzung für die Beschäftigung als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger ist die erfolgreiche Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes.
Zu diesem Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer-
die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen
als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann; -
die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
- Nachweis der Verfassungstreue,
- Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
- Charakterliche Eignung (Vorstrafen?),
- Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und
- an einem besonderen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen und hierbei eine ausreichende Platzziffer erreicht oder ein sog. "Zweite-Chance-Verfahren" erfolgreich durchlaufen hat.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene wird alljährlich im Oktober für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses durchgeführt. Zur Teilnahme ist die rechtzeitige Online-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. Informationen über das Auswahlverfahren und die Online-Anmeldung können bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses, Postfach 22 14 41, 80504 München, Telefon 089/ 2306-2900, E-Mail: poststelle@lpa.bayern.de angefordert oder über die Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses abgerufen werden.
Für die Einstellung in den Rechtspflegerdienst sind die Präsidentin und die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig. Ihre Anschriften lauten:
Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München
(Tel. 089/5597-2250)Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
(Tel. 0911/321-2333)Frau Präsidentin des
Oberlandesgerichts Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
(Tel. 0951/833-1134)Mit den Bewerberinnen und Bewerbern für den Rechtspflegerdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird ferner ein Strukturiertes Interview als ergänzendes Auswahlverfahren durchgeführt.
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die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen
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Sie werden während des dualen Studiums als Rechtspflegeranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge bezahlt.
Die Rechtspflegeranwärter absolvieren während des regelmäßig am 1. September jeden Jahres beginnenden dreijährigen Vorbereitungsdienstes ein Fachstudium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Rechtspflege - in Starnberg sowie berufspraktische Studienabschnitte beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft.-
Fachstudium:
Im Fachstudium (Fachstudium I ca. 9 Monate, Fachstudium II ca. 10 Monate) wird den Rechtspflegeranwärtern durch Vorlesungen, Vorträge, Übungen und Seminare sowie durch schriftliche Arbeiten das notwendige theoretische Wissen für ihre berufliche Tätigkeit vermittelt. Ebenso erfolgen Schulungen im Bereich der Schlüsselkompetenzen.
Unterkunft und Verpflegung werden an der Hochschule zur Verfügung gestellt.
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Fachpraktikum:
Die fachpraktischen Studienabschnitte (insgesamt 15 Monate) werden am Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft abgeleistet. Dort sollen die Anwärter alle Abteilungen des Gerichts kennenlernen und die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen. Während dieser Zeit findet praxisbegleitender Unterricht statt. -
Prüfung:
Im Fachpraktikum II wird die Qualifikationsprüfung durchgeführt. In acht Klausuren à fünf Stunden und einer mündlichen Prüfung muss der/die angehende Rechtspfleger/in Fachkenntnisse sowie die Befähigung für den Rechtspflegerberuf nachweisen.
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Fachstudium:
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Nach der bestandenen Qualifikationsprüfung (Rechtspflegerprüfung) erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Rechtspflegeinspektor/in (= Eingangsamt) und die Verleihung des Diplomgrades "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)" als akademischer Grad.
Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich- zur Rechtspflegeoberinspektorin oder zum Rechtspflegeoberinspektor in Besoldungsgruppe A 10
- zur Rechtspflegeamtfrau oder zum Rechtspflegeamtmann in Besoldungsgruppe A 11
- zur Rechtspflegeamtsrätin oder zum Rechtspflegeamtsrat in Besoldungsgruppe A 12
- zur Rechtspflegerätin oder zum Rechtspflegerat in Besoldungsgruppe A 13
Bei entsprechender Eignung ist eine modulare Qualifizierung für die Ämter der Besoldungsgruppe A 14 und höher möglich.
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Die nachfolgende Film gewährt einen guten Einblick in die Ausbildung zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger und dessen Tätigkeitsgebiet.
Hier geht's zur neuen Nachwuchs-Homepage mit vielen Infos rund um die Bewerbung und Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt:
www.mach-gerechtigkeit.de
... dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz die oberste Dienstbehörde für rund 21.000 Beschäftigte in der Justiz und im Justizvollzug ist?