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Wie ist die Justiz elektronisch erreichbar?

Die elektronische Kommunikation mit der Justiz ist gesetzlich nur auf bestimmten Übermittlungswegen zugelassen. Elektronische Dokumente können insbesondere nicht per E-Mail eingereicht werden. Eine E-Mail erfüllt nicht die Anforderungen der Justiz, die Integrität und Vertraulichkeit der Übertragung zu gewährleisten und den Kommunikationspartner sicher zu identifizieren.

Eine formwirksame Übermittlung ist auf folgenden Wegen für jedermann möglich:

  • Die kostenfreie BayernID

    Die BayernID ist ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der einheitliche Zugang zu allen Online-Verfahren der bayerischen Verwaltung. Die Registrierung und Nutzung der BayernID ist kostenfrei. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie unter https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat.

    Mit der BayernID können Sie auch Dokumente elektronisch bei der Justiz einreichen. Die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften haben jeweils ein eigenes Formular eingerichtet, über das Sie Ihre elektronischen Dokumente hochladen und versenden können. Das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente ist über die Internetseiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften oder über das BayernPortal und die BayernApp  erreichbar.

    Für die Anmeldung an dem Formular ist die Feststellung Ihrer Identität erforderlich. Sie benötigen daher einen Personalausweis, einen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz oder einen elektronischen Aufenthaltstitel. Das Ausweisdokument muss die elektronische Übermittlung der Ausweisdaten unterstützen. Für die Identitätsfeststellung ist die kostenlose Software AusweisApp2 erforderlich, die für die Betriebssysteme iOS, Android, macOS und Windows angeboten wird. Weitere Informationen und Links zum Herunterladen der Software finden Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de/download.

    Die Nutzung des Formulars und die Überprüfung der Identität sind auch bequem über Ihr Smartphone möglich. Beachten Sie bitte, dass Sie nur PDF-Dokumente einreichen können (siehe Hinweise zur Einreichung).

  • "Mein Justizpostfach" (MJP)

    Mein Justizpostfach (MJP) ist ein Postfach- und Versanddienst des Nutzerkontos Bund. Es ermöglicht die einfache und sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und mit Behörden, Rechtsanwälten, Notaren sowie Steuerberatern. Das MJP ist kostenlos. Die Einrichtung und Nutzung eines MJP kann über folgende Adresse erfolgen: https://mein-justizpostfach.bund.de/. Zur Registrierung wird eine BundID benötigt, die insbesondere durch den Einsatz der Online-Funktion des Personalausweises unter folgender Adresse eingerichtet werden kann: https://id.bund.de/de.


    Das MJP wurde zunächst im Pilotbetrieb gestartet. Es wurde am 9. Oktober 2024 in den Regelbetrieb überführt. Das MJP ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Möglichkeit zur Kommunikation über einen sicheren Übermittlungsweg zur Verfügung zu stellen. Auf die Anforderungen professioneller Verfahrensbeteiligter ist das MJP derzeit nicht ausgerichtet. So fehlen etwa Möglichkeiten zur Angabe einer Berufsträgereigenschaft oder einer Firmenadresse anstelle der Privatadresse. Zwischenzeitlich wurden insbesondere eine E-Mailbenachrichtigungsfunktion bei eingehenden Nachrichten in MJP und eine umfangreiche Überarbeitung der Benutzeroberfläche umgesetzt. Das MJP wird in künftigen Ausbaustufen fortlaufend um weitere Funktionen ergänzt.

    Hilfestellung bei der Einrichtung oder der Nutzung eines MJP erhalten Sie über den Anwendersupport der BundID unter https://id.bund.de/de/contact.

  • Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

    Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (kurz: eBO) ermöglicht den Versand und Empfang elektronischer Dokumente. Sie können auf diesem Weg nicht nur mit der Justiz der Länder, sondern auch mit Behörden, Rechtsanwälten und Notaren kommunizieren.

    Die Registrierung eines neuen eBO sowie der Empfang und Versand von Nachrichten ist nur über kostenpflichtige Software möglich. Weitere Informationen zu den erforderlichen Programmen finden Sie auf https://justiz.de/ervvoe/textordner_fuer_buerger/index.php#uebermittlung .

    Zur Freischaltung eines eBO ist die Feststellung Ihrer Identität erforderlich. Die zur Identifizierung erforderlichen Daten können aus Ihrem Personalausweis, einem Ausweismittel nach dem eID-Karte-Gesetz, einem elektronischen Aufenthaltstitel oder einem qualifizierten elektronischen Siegel ausgelesen werden. Das Ausweisdokument muss die elektronische Übermittlung der Ausweisdaten unterstützen.

    Sie können ein eBO auch mit Ihrer geschäftlichen Anschrift registrieren. Sie erhalten dann einen Brief mit einer PIN an die geschäftliche Anschrift, um die Adresse zu bestätigen.

    Wenn Sie kein elektronisches Identifikationsmittel zur Hand haben, können Sie sich nach der Registrierung eines neuen Postfachs auch mit einem amtlichen Lichtbildausweis bei einem Notar identifizieren. Die Software stellt Ihnen nach der Registrierung des neuen Postfachs die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

    Damit Nachrichten an das richtige Postfach gesendet werden können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst, dem Adressbuch des elektronischen Rechtsverkehrs, gespeichert und veröffentlicht. Ihre Daten im SAFE-Verzeichnisdienst sind nur für Justiz, Behörden, Rechtsanwälte und Notare einsehbar, andere eBO-Postfachinhaber haben darauf keinen Zugriff.

  • Die absenderbestätigte De-Mail

    Derzeit ist die De-Mail unter bestimmten Voraussetzungen zur formwirksamen Einreichung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften noch zugelassen. Ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren sieht jedoch die Streichung der De-Mail als zulässiger Übermittlungsweg aus allen Verfahrensordnungen vor. Mit einem Inkrafttreten wird zeitnah gerechnet. Aus technischen Gründen wird die De-Mail voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2024 seitens der bayerischen Justiz nicht mehr unterstützt.

Für öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher und Übersetzer ist das eBO ein komfortabler Weg zur Kommunikation mit der Justiz. Um die Einreichung für sie noch einfacher zu gestalten, ist die Identifizierung auch bei der für die öffentliche Bestellung zuständigen Stelle zulässig, d. h. in Bayern bei den Landgerichten. Weitere Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auch auf https://justiz.de/ervvoe/textordner_fuer_berufstraeger/index.php.

Für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater gibt es besondere elektronische Postfächer. Weitere Informationen hierzu und zur Einrichtung dieser Postfächer finden Sie auf den Seiten der jeweiligen berufsständischen Körperschaften (Kammern). Für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts steht das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) zur Verfügung. Weitere Informationen zur Beantragung und Einrichtung eines beBPo erhalten Sie auf der Seite des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (https://www.stmfh.bayern.de/digitalisierung/erv/) sowie im dort angegebenen Leitfaden zur Einrichtung eines beBPo in Bayern.