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Amtsgericht Aschaffenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweis:

  • Sie finden die Rechtsantragstelle im Gebäude Schlossplatz 7, Erdgeschoss, 63739 Aschaffenburg.
  • Grundbuchauszüge können bei der Rechtsantragstelle vor Ort unter Vorlage Ihres Personalausweis oder Reisepasses beantragt und abgeholt werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird empfohlen, den Antrag schriftlich einzureichen. Der Grundbuchauszug wird Ihnen dann zugesendet. Bitte verwenden Sie diesen Antrag: Antrag Grundbuchauszug. Weitere Informationen zum Grundbuchauszug finden Sie hier.

Sprechzeiten

Die Rechtsantragstelle ist erreichbar:
Montags bis Freitags von 08:00 bis 11:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 06021 / 398-1007
Telefax: +499621962410368

Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung, Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz, u. a.) oder bei sonstigen Eilfällen stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Telefon: 06021 / 398 - 0 (Zentrale)

Für Fragen zu erteilten Beratungshilfescheinen oder Abrechnung dieser wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Telefon: 06021 / 398-1007
Telefax: +499621962410368

E-Mail: poststelle@ag-ab.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Anschriften
Justizgebäude Aschaffenburg
Schlossplatz 7
63739 Aschaffenburg (Hausanschrift)

Amtsgericht
Postfach 101350
63709 Aschaffenburg (Postanschrift)

Amtsgericht Aschaffenburg Zweigstelle Alzenau

Sprechzeiten

  • Die Rechtsantragstelle der Zweigstelle Alzenau ist aktuell geschlossen.
  • Bitte wenden Sie sich an die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg, Schlossplatz 7
  • Einen Beratungshilfeschein können Sie auch schriftlich beantragen (den Antrag finden Sie unter "Downloads")


Anschriften:
Amtsgericht Alzenau Beratungshilfe
Burgstraße 14
63755 Alzenau (Hausanschrift)


Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der in bestimmten Rechtstreitigkeiten anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden können.

Die eigentliche Beratung findet nicht durch das Gericht, sondern bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt.

Was ist zu beachten, wenn Beratungshilfe direkt bei der Rechtsantragstelle beantragt werden soll?

  • Erstwohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Aschaffenburg oder der Zweigstelle Alzenau (ansonsten sind ggf. die Amtsgerichte Obernburg oder Miltenberg zuständig)
  • Der Antrag sollte vor der rechtsanwaltlichen Beauftragung gestellt werden.
  • Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung (vollständig und aktuell) vorliegen:
    • Unterlagen aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftwechsel etc.)
    • Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnung, Renten- oder sonstige Bescheide
    • Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Versicherungen etc.) für die letzten 3 Monate.
      Die Unterlagen müssen vollständig, sortiert und ohne Schwärzungen vorgelegt werden.
    • Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt (Sparbuch, Lebensversicherung etc.)
    • Personalausweis oder Reisepass

In welchen Fällen ist eine Beratung ausgeschlossen?

Unter anderem wenn:

  • eine Rechtschutzversicherung eintritt.
  • ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhänigig ist.
  • eine Hilfestellung direkt durch das Gericht erfolgen kann.
  • im Einzelfall eine günstigere Art der Hilfe angeboten wird (z.B. Schuldnerberatung, Mieterverein)

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