Zwangsvollstreckung
Organe der Zwangsvollstreckung sind
- der Gerichtsvollzieher und
- das Vollstreckungsgericht
Dem Gerichtsvollzieher obliegt insbesondere
- die Beitreibung von Geldforderungen einschließlich der Pfändung von beweglichen Sachen und der Abnahme der Vermögensauskunft.
- die Vollstreckung von anderen Leistungs-, speziell Räumungs- und Herausgabeentscheidungen.
Das Vollstreckungsgericht erledigt Vollstreckungsmaßnahmen wie
- die Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen, Bankkonten, Versicherungen und anderen Ansprüchen oder Rechten.
- den Erlass von zivilen Vollstreckungshaftbefehlen und Durchsuchungsanordnungen.
Es entscheidet über
- Vollstreckungs-, insbesondere Räumungsschutzanträge (§ 765 a ZPO).
- Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung (§ 766 ZPO).
- den Widerspruch des Schuldners (§ 882d ZPO) gegen seine vom Gerichtsvollzieher angeordnete Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§882c ZPO).
Die Zweigstelle Alzenau war zuständig für Vollstreckungssachen welche vor dem 01.01.2012 beantragt wurden und Schuldner mit Wohnsitz im Altlandkreis Alzenau betreffen.
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof
- verwaltet die von dem Gerichtsvollzieher oder der Vollstreckungsbehörde hinterlegten Vermögensverzeichnisse
- führt das Schuldnerverzeichnis auf Grund einer Eintragung des Gerichtsvollziehers, der Vollstreckungsbehörde oder des Insolvenzgerichts.
- erteilt Abschriften der Vermögensverzeichnisse und Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis.
Weitere Informationen über das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof finden Sie unter
- Vollstreckungsgericht Hof www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ho-zenvg/
Formulare für die Zwangsvollstreckung
Folgende Anträge können nur unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Formulare gestellt werden:
- Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
- Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
- Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
https://www.bmj.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/ZwangsvollstreckungPfaendungsschutz/Formulare_Zwangsvollstreckung.html
Sprech- und Besuchszeiten
Das Vollstreckungsgericht Aschaffenburg befindet sich im
Nebengebäude Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg.
Es ist erreichbar:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung im unter folgenden Telefonnummern:
Allgemeine Vollstreckung
- Telefon: 06021 / 398-2206 Zi. 206 Sachbearbeiter Buchstaben A - J
- Telefon: 06021 / 398-2207 Zi. 207 Sachbearbeiter Buchstaben K - Z
- Telefon: 06021 / 398-2205 bzw. -2275 Zi. 205 Service
- Telefax: +499621962410415
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Anschriften
Amtsgericht Aschaffenburg
-Vollstreckungsgericht-
Schlossplatz 5
63739 Aschaffenburg (Hausanschrift)
Amtsgericht Aschaffenburg
-Vollstreckungsgericht-
Postfach 101349
63709 Aschaffenburg (Postanschrift)