Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht ist örtlich zuständig, wenn die Erblasserin oder der Erblasser seinen/ihren letzten Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts hatte.
Zuständigkeiten:
- die Ermittlung und Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
- Sicherungsmaßnahmen wie z.B. das Anordnen einer Nachlasspflegschaft
- die Beurkundung und Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen
Erreichbarkeit
Telefax: 09521 / 9442-5100
Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
finden Sie hier
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