Betreuungsverfahren
Das Amtsgericht Haßfurt - Betreuungsgericht - ist örtlich zuständig, wenn der Betroffene in der Stadt Haßfurt oder dem Landkreis Haßberge seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zuständigkeit:
- Betreuungsverfahren für Erwachsene, wenn der Betroffene aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann
- Unterbringungen für Erwachsene
Erreichbarkeit
Telefax: 09521 / 9442-5200
Weitere Informationen und Formulare
- Betreuungen
- Landkreis Haßberge - Pflege und Betreuung
- Broschüren und Inforaterial des Bundesministeriums
-
Broschüren und Infomaterial der Bayerischen Staatsregierung
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung - Anregung eines Betreuungsverfahrens PDF-Formular
- Anregung eines Betreuungsverfahrens Für Nutzer eines Bayern ID-Zugangs mit mindestens einem hohen Vertrauensniveau, z.B. Ihren elektronischen Personalausweis, steht Ihnen über das Online-Verfahren die Anregung eines Betreuungsverfahrens zur Verfügung.
Verfahrensübersicht
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