Beratungshilfe
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. Weiter bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen.
Telefax: 09521 / 9442-5100
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zu Verfügung.
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bewährungshilfe
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Güterrechtsregister
- Hinterlegungsstelle
- Nachlassverfahren
- Pflegschaftsverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Vormundschaftsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung