Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie zum Beispiel:
Bestandsverzeichnis
- Teilungserklärungen
- Fortführungsnachweise
Abteilung I
- Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
Abteilung II
- Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
- Nießbrauchsbestellungen
- Reallasten
- Vormerkungen
Abteilung III
- Grundschulden
- Hypotheken
Grundbucheinsicht / Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann.
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen.
Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.
Für eine amtliche Abschrift fallen Kosten in Höhe von 20,00 Euro,
für eine einfache Abschrift Kosten in Höhe von 10,00 Euro an.
Erreichbarkeit
Telefax: 09521 / 9442-5500
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bewährungshilfe
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Gerichtszahlstelle
- Grundbuchamt
- Güterrechtsregister
- Hinterlegungsstelle
- Nachlassverfahren
- Pflegschaftsverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Vormundschaftsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung