Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht ist zuständig für
- die Feststellung von Erben,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. die Bestellung eines Nachlasspflegers),
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen für die, die Zuständigkeit des Nachlassgericht Hof gegeben ist,
- Testamentshinterlegungen
Sprechzeiten und Erreichbarkeit
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen außerhalb der Sprechzeiten sind nur nach telefonischer Absprache möglich.
Die Beurkundung von Ausschlagungserklärungen für beim Amtsgericht Hof
anhängige Verfahren
kann nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.
Erbschaftsausschlagungen für auswärtige Nachlassgerichte gem. §344 Abs. 7
FamFG werden
vom Bürgerservice beurkundet und entgegengenommen.
Es finden Personenkontrollen statt.
Erreichbarkeit
Telefax +499621962414571
Telefon: +49(9281) 600-
Buchst. Erblasser: A, C, E, I, K, L, N, O, U: Durchwahl: -704
Buchst. Erblasser: D, G, M, V: Durchwahl: -705
Buchst. Erblasser: B, H, J, T: Durchwahl: -706
Buchst. Erblasser: F, R, W, Z: Durchwahl: -710
Buchst. Erblasser: P, Q, S, X, Y: Durchwahl: -714
Weitere Informationen
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Broschüre Vorsorge für den Erbfall
Die Broschüre "Vorsorge für den Erbfall" ist seit Juni 2004 nur noch im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-406-64933-2, Verlag C. H. Beck). Der Einzelverkaufspreis beträgt 4,90 Euro.
Die Broschüre kann aber auch weiterhin kostenlos als pdf-Dokument heruntergeladen und für den privaten Gebrauch ausgedruckt werden.
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