Zwangsvollstreckung
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für:
- Pfändung von Forderungen oder sonstiger Ansprüche (z.B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
Für die Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis beziehungsweise die Erteilung von Abschriften aus dem Vermögensverzeichnis ist das Zentrale Vollstreckungsgericht zuständig.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Erreichbarkeit
Das Vollstreckungsgericht II Hof ist erreichbar unter
Telefon: 09281 - 600327
Telefax: 09621 - 96241 - 4294
Verfahrensübersicht
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