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Amtsgericht Hof

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Das Strafgericht ist zuständig für

  • Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigten Verfahren, wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht entscheidet
  • Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn der Strafrichter als Jugendrichter bzw. das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) entscheidet
  • richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, Freiheitsentziehungssachen (bes. Asylverfahren) sowie Rechtshilfesachen
  • Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen
  • Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung (zuständig auch für die Vollstreckung von Arresten des AG Wunsiedel und AG Bayreuth)

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Die Strafabteilung ist erreichbar:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.


Erreichbarkeit der Serviceeinheiten:

Maßgebend ist das Geschäftszeichen des Verfahrens. Dieses befindet sich auf dem
Schreiben des Gerichts, ebenso die Telefondurchwahl des zuständigen Sachbearbeiters.

Die Telefaxnummer für alle Abteilungen lautet:
09281 / 600-372
09281 / 600-430
09281 / 600-435


Verfahrensübersicht