Strafverfahren
Das Strafgericht ist zuständig für
- Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigten Verfahren, wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht entscheidet
- Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn der Strafrichter als Jugendrichter bzw. das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) entscheidet
- richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, Freiheitsentziehungssachen (bes. Asylverfahren) sowie Rechtshilfesachen
- Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen
- Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung (zuständig auch für die Vollstreckung von Arresten des AG Wunsiedel und AG Bayreuth)
Sprechzeiten und Erreichbarkeit
Die Strafabteilung ist erreichbar:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Erreichbarkeit der Serviceeinheiten:
Maßgebend ist das Geschäftszeichen des Verfahrens. Dieses befindet sich auf dem
Schreiben des Gerichts, ebenso die Telefondurchwahl des zuständigen Sachbearbeiters.
Die Telefaxnummer für alle Abteilungen lautet:
09281 / 600-372
09281 / 600-430
09281 / 600-435
Verfahrensübersicht
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