Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht ist zuständig für
- Betreuungsverfahren
- Pflegschaften für Volljährige und Todeserklärungen
Örtlich zuständig ist in erster Linie das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der oder die Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 09281 / 600-701
Telefax: (+49) 9621 962413891
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Weitere Informationen
- Anregung Betreuung Betreuungsanregungen liegen in der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts auf und können auch auf dieser Seite heruntergeladen werden.
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Broschüre - Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" ist seit Juni 2004 nur noch im Buchhandel erhältlich (ISBN 3-406-52440-0, Verlag C. H. Beck). Der Einzelverkaufspreis beträgt 4,90 Euro. Bei Abnahme von mindestens 50 Exemplaren beträgt der Kaufpreis 4,68 Euro pro Stück.
Die Broschüre kann aber auch weiterhin kostenlos als pdf-Dokument heruntergeladen und für den privaten Gebrauch ausgedruckt werden. - Vorsorgevollmacht
- Broschüre Betreuungsrecht (Bundesministerium der Justiz)
- Betreuungsverfügung (Formular)
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Familienverfahren
- Geldannahmestelle
- Genossenschaftsregister
- Grundbuchamt
- Güterrechtsregister
- Handelsregister
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Partnerschaftsregister
- Bürgerservice
- Registersachen
- Strafverfahren
- Vereinsregister
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung