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Amtsgericht Hof

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsversteigerung

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Montag bis Freitag: 08:00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb unserer
Sprechzeiten nach Vereinbarung zur Verfügung.

Sie erreichen das Zwangsversteigerungsgericht während der vorgenannten Sprechzeiten
im Zentraljustizgebäude Berliner Platz 1 im 2. Untergeschoß Zimmer Nr. 203.

Frau Wedlich
Telefon: 09281 / 600-326
Zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren mit den
Anfangsbuchstaben: G, H, I, J, K, L, M, N

Frau Köcher
Telefon: 09281 / 600-323
Zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren mit den
Anfangsbuchstaben: A, B, C, D, E, F, V

Frau Vietz
Telefon: 09281 / 600-329
Zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren mit den
Anfangsbuchstaben: P, T, U, W, X, Y, Z, Ä, Ö, Ü

Frau Nekel
Telefon: 09281 / 600-324
Zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren mit den
Anfangsbuchstaben: O, Q, R, SCH, S


Telefax: 09621/96241-4294

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Hof ist zuständig für Zwangsversteigerungen von Grundstücken, die in den Bezirken der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel liegen.

Wichtige Informationen

Das gemäß § 39 Abs. 1 ZVG für die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hof bestimmte Blatt ist ausschließlich die Frankenpost - Gesamtausgabe. Hier werden alle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Hof veröffentlicht.

Die Beschreibung der Objekte wird aus dem jeweiligen Wertgutachten entnommen, das auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden kann.

Telefonische Auskünfte zu den Gutachten und Gläubigern sind nicht möglich.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht