Kontakt
Telefon: +49 841 312 0
Telefax: +49 9621 96241 1489
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
E-Mail: poststelle@ag-in.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Parteiverkehr:
Dienstgebäude Neubaustr. 8 und Harderstr. 6:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 16.00 Uhr
Hinweis zur Rechtsantragstelle:
Ab dem 16.10.2024 hat die Rechtsantragstelle folgende Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Mittwochvormittags sowie Donnerstagnachmittags ist die Rechtsantragstelle nicht besetzt.
Die übrigen Öffnungs- und Sprechzeiten bleiben hiervon unberührt.
Dienstgebäude Schrannenstr. 3:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.
Eingänge auf Faxgeräten, in Briefkästen sowie in elektronischen Postfächern können am Wochenende (ab Freitag um 12:00) und an dienstfreien Tagen aus organisatorischen Gründen nicht gesichtet werden. Die Übermittlung von Eilanträgen im Rahmen des Bereitschaftsdienstes ist mit dem Bereitschaftsrichter abzustimmen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Vorab wird ausdrücklich hingewiesen, dass die einfache Einreichung einer E-Mail, bei den meisten Verfahrensarten, weiterhin nicht zulässig ist. Die Besonderheit der Einreichung in Form des elektronischen Rechtsverkehrs ist unter anderem die Identifikation mit Ausweismitteln.
Formbedürftige Erklärungen können auf folgenden sicheren Übermittlungswegen eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- mittels De-Mail (AG Ingolstadt (allgemein) bzw. (AG Ingolstadt (Registergericht)
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente (Link zu "BayernID")
- über „Mein Justizpostfach“ mithilfe der BundID
Die Einreichung der Schreiben/Schriftsätze und der Anlagen muss grundsätzlich im Dateityp „PDF“ erfolgen.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
Der Ordnung halber wird hingewiesen, dass formbedürftige Anträge weiterhin in Schriftform oder teilweise zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen kann. Ausgenommen hierfür sind Personengruppen, die zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet wurden oder für die die Möglichkeit geschaffen wurde.
HINWEIS zur Bearbeitung des postalischen Posteingangs
Beim Amtsgericht Ingolstadt werden schon seit längerem ein Teil der Verfahren als elektronische Akten geführt. Um beim postalischen Posteingang auch eine ordnungsgemäße und rasche Bearbeitung zu gewährleisten, wird ausdrücklich darum gebeten die Schreiben nicht zu klammern bzw. miteinander zu verbinden.
Um eine rasche Kommunikation zu ermöglichen, nutzen Sie doch den elektronischen Rechtsverkehr mittels eines besonderen elektronischen Postfachs, einer DE-Mail-Adresse, vorgefertigte Formulare im BayernPortal oder durch Nutzung von Mein Justizpostfach.
Vielen Dank !
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr ist zu finden unter Amtsgericht Ingolstadt - Kontakt - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
Merkblatt zum elektronischen Rechtsverkehr
Aufgaben
Das Amtsgericht Ingolstadt ist auf mehrere Gebäude verteilt. Welche Verfahren in welchem Gebäude bearbeitet werden, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
Durch die Innenstadtlage der drei Amtsgerichtsgebäude wird darauf hingewiesen, dass für Termine beim Amtsgericht lediglich die öffentlichen Parkplätze vor den Gebäuden (sofern verfügbar) sowie die in der Nähe liegende öffentlichen Parkmöglichkeiten (Tiefgarage „Am Münster“ bzw. Parkplatz „Festplatz“; näheres siehe unten) zur Verfügung stehen.
Die Parkplätze im Hof der Neubaustraße, Schrannenstraße und auf dem Vorplatz der Harderstraße sind NICHT öffentlich.
Gebäude Neubaustraße 8
Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:
Beratungshilfe
Betreuungsverfahren
Familienverfahren
Rechtsantragstelle
Zivilverfahren
Anschriften:
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustraße 8
85049 Ingolstadt (Hausanschrift)
Amtsgericht Ingolstadt
85046 Ingolstadt (Großkundenanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Ein Behindertengerechter Eingang (Aufzug) befindet sich an
der Südseite des Gebäudes.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Gebäude Harderstraße 6
Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:
Gerichtszahlstelle
Grundbuchamt
Nachlassverfahren
Registersachen
Strafverfahren
Anschriften:
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustraße 8
85049 Ingolstadt (Hausanschrift)
Amtsgericht Ingolstadt
85046 Ingolstadt (Großkundenanschrift)
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Gebäude Schrannenstraße 3
Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:
Insolvenzverfahren
Zwangsversteigerung
Zwangsvollstreckung
Anschriften:
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustraße 8
85049 Ingolstadt (Hausanschrift)
Amtsgericht Ingolstadt
85046 Ingolstadt (Großkundenanschrift)
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner