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Amtsgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Parteiverkehr
Ab dem 16.10.2024 hat die Rechtsantragstelle folgende Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Mittwochvormittags sowie Donnerstagnachmittags ist die Rechtsantragstelle nicht besetzt.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist nur die Abgabe fristgebundener Erklärungen möglich.

Die übrigen Öffnungs- und Sprechzeiten bleiben hiervon unberührt.


Rechtsantragsstelle
Neubaustraße 8
Telefon: 0841 / 312-305 oder 312-329

HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.

Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.

Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann, umfasst aber auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber Behörden oder der Gegenpartei, falls dies erforderlich sein sollte und die finanziellen Mittel hierzu nicht ausreichen.

Die Beratung kann nur durch Rechtsanwälte bzw. Personen erfolgen, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde. Das Gericht führt keine Rechtsberatung durch.

Sie kann grundsätzlich in allen Rechtsgebieten (z.B. Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, oder Strafrecht) gewährt werden.

Wann erhalte ich Beratungshilfe?

Beratungshilfe kann nur gewährt werden, wenn nach den Voraussetzungen der Zivilprozessordnung die Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt werden könnte.  Des Weiteren muss das Vermögen unterhalb eines gewissen - individuell zu berechnenden - Freibetrages liegen.

Weiter kann sie nur gewährt werden, wenn die Beratung nicht mutwillig erscheint und keine kostengünstigere Alternative mehr möglich ist. Bitte beachten Sie folgende Fragen:

  • Würden Sie einen Anwalt einschalten, wenn Sie die Kosten hierfür selbst tragen würden?
  • Haben Sie ausreichend versucht die Angelegenheit selbst zu erledigen?
  • Handelt es sich wirklich um eine Rechtsfrage/ein Rechtsproblem?

Wie erhalte ich Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird nur auf Antrag gewährt. Es herrscht Formblattzwang.

Es gibt zwei Möglichkeiten den Antrag zu stellen:

1) bevor man bei einem Rechtsanwalt war oder

2) danach

Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des/der Antragsstellers/in. Dies kann schriftlich oder persönlich - mit ggfs. Wartezeiten - erfolgen. Zuständig für die Ausstellung ist der/die Rechtspfleger/in.

Hinweis:

Das Formblatt und die Hinweisblätter finden Sie weiter unten unter “Downloads“.
Soweit Ihrem Beratungshilfeantrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, den Sie dem Rechtsanwalt vorlegen.
Der Rechtsanwalt kann von Ihnen pro Angelegenheit noch einen Eigenanteil in Höhe von 15,00 EUR fordern.

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