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Amtsgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Adresse:
Neubaustr. 8, 85049 Ingolstadt

Parteiverkehr und telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.

Geschäftsstelle:
Telefon: 0841 / 312-332
Telefax: +49 9621 96241 1577

HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.

Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.

Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.

  • Das Betreuungsgericht ist u. a. zuständig für
    • Betreuungsverfahren von Volljährigen (bei Vorliegen
      einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen oder seelischen Behinderung
      mit der Folge, dass der Betroffene seine Angelegenheiten ganz oder teilweise
      nicht besorgen kann)

    • Verfahren nach dem BayPsychKHG
      sowie Unterbringungsverfahren nach dem BGB (Unterbringung in
      geschlossenen/beschützenden Einrichtungen wie z. B. Pflegeheimen,
      psychiatrische Krankenhäuser sowie Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen
      und Zwangsbehandlung).
    • Entscheidungen
      über betreuungsgerichtliche Genehmigungen von Rechtsgeschäften und
      Rechtshandlungen.

    • Jährliche Überprüfung der
      Tätigkeit des Betreuers.

Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk d. Betreute/Betroffene den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Betreuungsgericht kann keine Rechtsberatung erteilen.

Weitere Informationen und Broschüren

Betreuungsstelle bei der Stadt Ingolstadt und beim Landratsamt Eichstätt:

  • Aufgaben:
    • Hilfe bei Fragen zum Betreuungsrecht
    • Hilfe bei der Gestaltung und Formulierung einer Vollmacht zur Vorsorge
    • Informationen über und Hilfe bei der Formulierung einer Patientenverfügung
    • Informationen über und Hilfe bei der Formulierung einer Betreuungsverfügung
    • Beratung und Unterstützung von Betreuern

Zuständigkeit für Bürger der Stadt Ingolstadt:

Amt für Soziales - Sozialdienst / Betreuungen
Sozialer Außendienst, Betreuungsstelle
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt

Telefon: 0841 305-50220
Fax: 0841 305-50239

Zuständigkeit für Bürger des Landkreises Eichstätt:

Landratsamt Eichstätt
Außenstelle Gemmingenstraße
Gemmingenstraße 4
85072 Eichstätt

Telefon: 08421 70-5602
Fax: 08421 70-5605

Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" (Vorsorgevollmacht)

Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" ist seit Juni 2004 nur noch im Buchhandel erhältlich (ISBN 978-3-406-59511-0).
Die Broschüre kann aber auch weiterhin im Verwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung kostenlos als pdf-Dokument heruntergeladen und für den privaten Gebrauch ausgedruckt werden:

Vermeiden lässt sich ein amtliches Betreuungsverfahren durch die Erteilung einer sogenannten Vorsorgevollmacht, nähere Informationen hierzu unter folgenden Links:

Weitere Formulare

Anträge Betreuung und Unterbringung:

Formulare für Betreuer (im laufenden Betreuungsverfahren):

Online-Verfahren im BayernPortal:

Merkblätter:

Verfahrensübersicht