Zwangsversteigerung
Adresse:
Schrannenstraße 3
85049 Ingolstadt
Parteiverkehr
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.
Vorbemerkung:
Das Amtsgericht Ingolstadt ist, als Zentralgericht, zuständig für alle im Landgerichtsbezirk Ingolstadt (Ingolstadt, Neuburg a.d. Donau und Pfaffenhofen a.d. Ilm) liegenden Grundstücke bzw. grundstücksgleichen Rechten.
Antrag auf Zwangsversteigerung:
Für das Tätigwerden des Amtsgerichts bedarf es eines Antrages. Das Amtsgericht hat hierzu Formulare bereitgestellt, die Sie unter „Downloads“ finden können.
Einsicht in Verkehrswertgutachten:
Das Gutachten kann bei der jeweiligen Bekanntmachung auf www.zvg-portal.de eingesehen werden.
Alternativ kann dies auch während obigen Geschäftszeiten im Dienstgebäude Schrannenstraße 3, Zimmer 27/1. Stock eingesehen werden.
Die Anfertigung oder Übersendung von Kopien der Verkehrswertgutachten sowie telefonische Auskünfte, z. B. zum Gutachten und den betreibenden Gläubigern, sind nicht möglich!
Termine:
Die Termine für Zwangsversteigerung finden Sie ca. acht Wochen vor dem Termin am Samstag im Immobilienteil des DONAU-KURIER -Hauptausgabe-.
Darüber hinaus erfolgen Veröffentlichungen auch auf www.zvg-portal.de
Termine können kurzfristig abgesagt werden. Hierzu kann unter 0841/312-123 bzw. -124 nachgefragt werden.
Formulare und Hinweisblatt:
- Hinweisblatt für Bietinteressenten Im Zwangsversteigerungsverfahren >>>
- Formular Antrag auf Aufhebung der Gemeinschaft >>>
- Formular Antrag wg. Forderung/Grundpfandrecht >>>