Familienverfahren
Adresse:
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
Parteiverkehr
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.
Telefon: 0841 / 312-0
Telefax: +49 9621 96241 1578
HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.
Familiensachen sind:
- Ehesachen
- Kindschaftssachen
- Abstammungssachen
- Adoptionssachen
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Gewaltschutzsachen
- Versorgungsausgleichssachen
- Unterhaltssachen
- Güterrechtssachen
- sonstige Familiensachen
- Lebenspartnerschaftsssachen
Hinweise:
Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich jedes Verfahren beim Familiengericht Gerichtskosten auslöst, die grundsätzlich der/die Antragsteller/in zu tragen haben, vgl. § 21 FamGKG.
Benötigte Unterlagen (in Kopie):
- Personalausweis/Aufenthaltstitel/ Reisepass des Antragsteller
- Soweit vorhanden Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass der beteiligten Kinder
Fehlende Angaben im Antrag oder fehlende Unterlagen führen zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages.
Gewaltschutzanträge:
Ein Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz kann nur erlassen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies ist der Fall, wenn eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt hat.
Beleidigungen und Beschimpfungen reichen hierfür nicht aus.
- Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
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Folgendes muss mit angegeben werden:
- Zeitpunkt der Tat
- Ortsangabe der Tat
- eine genaue Tatbeschreibung
- Aktenzeichen der Polizei
- Endzeitpunkt des Kontaktverbots
Antragsformulare zum Download:
- Elterliche Sorge >>>
- Genehmigung Unterbringung >>>
- Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen >>>
- Gewaltschutz >>>