Familienverfahren
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09261 / 6065-165 oder -162
Telefax: 09261 / 6065-163
Das Familiengericht ist zuständig für:
- Verfahren auf Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf Herstellung des ehelichen Lebens
- Verfahren über güterrechtliche Ansprüche
- Verfahren über Ehewohnung und Hausrat
- Verfahren über Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Verfahren über die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder über die Vaterschaft
- Anträge auf Beratungshilfe
- Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
- Adoptionsverfahren betreffend Volljährige und Minderjährige
- Vormundschaftsverfahren für Minderjährige, wenn Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge stehen oder die Eltern nicht zur Vertretung berechtigt sind.