Zivilverfahren
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09261 / 6065-138 oder -135
Telefax: 09261 / 6065-110
Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
- Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Notarsurkunde oder sonstiger Urkunde
- Anträge auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Vergleich, der vor einer Gütestelle oder Schlichtungsstelle abgeschlossen ist
Informationsmaterial und Broschüren: Zum Broschürenportal