Beratungshilfe
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09261 / 6065-124
Telefax: 09261 / 6065-163
Beratungshilfe erhalten ausschließlich Bürger mit geringem Einkommen für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen können.
Hinweis
Bitte bringen Sie unbedingt mit:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass und
- eine aktuelle Bescheinigung über Ihr Einkommen.