Grundbuchamt
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09261 / 6065-129 oder -123
Telefax: 09261 / 6065-125
Grundbucheinsicht / Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann. Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.
Der Eigentümer oder Berechtigte (Ausweis/Pass) eines eingetragenen Rechts ist einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Die Einsicht ist gebührenfrei.
Bei schriftlicher Beantragung wird zum Zwecke der Identitätsfeststellung eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses benötigt.
Kosten eines Grundbuchausdrucks: (Stand 2013)
- einfache Abschrift: 10,00 Euro
- beglaubigte Abschrift: 20,00 Euro
Erkundigen Sie sich ggf. bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.
Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nicht.