Nachlassverfahren
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09261 / 6065-160 oder -130
Telefax: 09261 / 6065-181
Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Kronach ist örtlich zuständig bei Nachlassverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Kronach hatte.
Das Nachlassgericht ist zuständig für
- die Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- Testamentshinterlegungen