Zwangsvollstreckung
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09261 / 6065-136
Telefax: 09261 / 6065-110
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen von Schuldnern.
Dies sind insbesondere:
- Pfändung von Forderungen (z. B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
Weitere Informationen und nützliche Hinweise z.B.
- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (gewöhnliche Geldforderung)
- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Unterhaltsforderung)
- Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
- Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/an den Gerichtsvollzieher
finden Sie unter www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare