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Amtsgericht Kronach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefon: 09261 / 6065-136
Telefax: 09261 / 6065-110


Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen von Schuldnern.

Dies sind insbesondere:

  • Pfändung von Forderungen (z. B. Arbeitseinkommen)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz
  • Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis

Weitere Informationen und nützliche Hinweise z.B.

- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (gewöhnliche Geldforderung)

- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Unterhaltsforderung)

- Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

- Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/an den Gerichtsvollzieher

finden Sie unter www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare

Informationen und Formulare

Verfahrensübersicht