Beratungshilfe
Für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt erhalten Bürger mit geringem Einkommen, die bei aussergerichtlichen Angelegenheiten rechtliche Hilfe benötigen, einen Berechtigungsschein.
Hinweise:
Zur Prüfung Ihrer Antragsberechtigung bringen Sie bitte unbedingt mit:
- Personalausweis oder Reisepass;
- eine aktuelle Verdienstbescheinigung bzw. Arbeitslosen-Sozialhilfebescheid;
- evtl. Nachweise Ihrer Verbindlichkeiten wie z.B. Mietvertrag;
Zur Rechtsberatung im konkreten Fall ist das Amtsgericht nicht befugt.
Erreichbarkeit
Die Beratungshilfestelle finden Sie im Rückgebäude des Erdgeschosses auf Zimmer Nr. 37.
Telefon: 08191 / 108-237
Telefax: 08191 / 108-222