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Amtsgericht Landsberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt erhalten Bürger mit geringem Einkommen, die bei aussergerichtlichen Angelegenheiten rechtliche Hilfe benötigen, einen Berechtigungsschein.


Hinweise:
Zur Prüfung Ihrer Antragsberechtigung bringen Sie bitte unbedingt mit:

  • Personalausweis oder Reisepass;
  • eine aktuelle Verdienstbescheinigung bzw. Arbeitslosen-Sozialhilfebescheid;
  • evtl. Nachweise Ihrer Verbindlichkeiten wie z.B. Mietvertrag;

Zur Rechtsberatung im konkreten Fall ist das Amtsgericht nicht befugt.

Erreichbarkeit

Die Beratungshilfestelle finden Sie im Rückgebäude des Erdgeschosses auf Zimmer Nr. 37.
Telefon: 08191 / 108-237
Telefax: 08191 / 108-222

Infos/Anträge

Verfahrensübersicht