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Amtsgericht Landsberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zeugenbetreuungsstelle

Hier erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen bzgl. der Zeugeneinvernahme und des Verfahrensablaufes.

Als Zeugen haben Sie Anspruch auf Ersatz der durch den Termin entstandenen Kosten (Fahrtkosten, Verdienstausfall).

Falls Sie von einem anderen Ort als Ihre Ladungsanschrift anreisen, können Mehrkosten grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch den Richter erstattet werden. Teilen Sie dies daher möglichst frühzeitig mit.

Für Ihren Antrag auf Zeugenentschädigung wird auch die Angabe Ihrer Bankverbindung benötigt, da die Auszahlung in erster Linie bargeldlos erfolgt.

Erreichbarkeit

Die Zeugenbetreuungsstelle befindet sich im Rückgebäude im 1. Stock auf Zimmer 137 und 138.
Telefon: 08191 / 108-137 od. -138
Telefax: 08191 / 108-222

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Formular zum Herunterladen

Verfahrensübersicht