Menü

Amtsgericht Landsberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich werden. Meist sind eine Behinderung, eine Krankheit, ein Unfall oder nachlassende Kräfte im Alter hierfür der Grund.

Wer seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, ist auf die verantwortungsvolle Hilfe anderer Menschen angewiesen.

Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestellt das Betreuungsgericht im Betreuungsfall dem Betroffenen einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Das Betreuungsrecht ist von den Grundsätzen der persönlichen Betreuung und Hilfe zur Selbstbestimmung bestimmt und will eine Entrechtung älterer und anderer hilfsbedürftiger Mitmenschen verhindern.


Zuständigkeit und Erreichbarkeit

Die Serviceeinheit des Betreuungsgerichts befindet sich im ersten Stock des Rückgebäudes auf Zimmer Nr. 116 und 117.

Zuständigkeit:

Buchstaben A – K      Herr Bauer                Telefon: 08191 / 108-116

Buchstaben L – Z      Frau Böck-Fuchs       Telefon: 08191 / 108-117

Telefax: 08191 / 108-222
betreuungsgericht@ag-ll.bayern.de


Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

 

Hinweise

Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn eine sogenannte Vorsorgevollmacht vorliegt.

Wenn Sie Fragen zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder zur Anregung einer Betreuung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Betreuungsstelle des Landratsamts Landsberg am Lech: Betreuungsstelle | Landkreis Landsberg am Lech (landkreis-landsberg.de)


Weitere Informationen und nützliche Hinweise


 

  • Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung inkl. Formulare in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, italienisch, türkisch, arabisch, russisch und ukrainisch BMJ - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

 




Verfahrensübersicht