Nachlassverfahren
Hier können Sie Erklärungen zur Erbschaftsannahme oder zur Erbschaftsausschlagung abgeben sowie einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses stellen.
Sie erhalten zudem Auskunft über die Verwahrung von Testamenten sowie über den Ablauf eines Erbenermittlungsverfahrens.
Für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben ist das Nachlassgericht jedoch nicht zuständig.
Erreichbarkeit
Das Nachlassgericht befindet sich im Vordergebäude im Erdgeschoss auf Zimmer Nr. 8 und 9.
Telefon: 08191 / 108-209 od. -208
Telefax: 08191 / 108-222
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung