Zwangsvollstreckung
Zuständig ist das Amtsgericht Landsberg am Lech nur für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen.
Dies sind insbesondere:
Pfändung von Forderungen (Lohn- und Kontopfändungen), Gewährung von Vollstreckungsschutz
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses. Zentrales Vollstreckungsgericht Hof
Erreichbarkeit
Das Vollstreckungsgericht befindet sich im Rückgebäude des Erdgeschosses auf Zimmer Nr. 025.
Telefon: 08191 / 108-261
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Formulare und Broschüren zum Herunterladen
- Pfändungsfreigrenzen
- Pfändungsschutzkonten - P Konten
- Der Weg zur Verbraucherentschuldung
- Zuständiger Gerichtsvollzieher, siehe Gerichtsvollzieher