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Amtsgericht Lichtenfels

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. Bitte bringen Sie außerdem Ihre Kontoauszüge für einen Zeitraum von 6 Wochen vor Antragstellung/ Erstberatung des Rechtsanwalts mit. Weiter bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.

Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.

Erreichbarkeit

Zimmer 21, Zimmer 26

Telefon:
09571 / 9553-158
09571 / 9553-147

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten finden Termine nur nach Vereinbarung statt.

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht