Beratungshilfe
Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. Bitte bringen Sie außerdem Ihre Kontoauszüge für einen Zeitraum von 6 Wochen vor Antragstellung/ Erstberatung des Rechtsanwalts mit. Weiter bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Erreichbarkeit
Zimmer 21, Zimmer 26
Telefon:
09571 / 9553-158
09571 / 9553-147
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten finden Termine nur nach Vereinbarung statt.