Zwangsvollstreckung
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für
- Verfahren über die Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Pfändungen von Forderungen oder sonstiger Ansprüche (z.B. Arbeitseinkommen)
Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern. Den Internetauftritt des Zentralen Vollstreckungsgerichts in Hof erreichen Sie hier.
Erreichbarkeit
Zimmer 10
Telefon:
09571 / 9553-142
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher vollstrecken in das bewegliche Vermögen eines Schuldners. Sie nehmen die eidesstattliche Versicherung ab (vormals Offenbarungseid) und übernehmen Aufgaben im Zustellungswesen. Den zuständigen Gerichtsvollzieher finden Sie hier.
Justizauktionen
Die bundesweite Justiz-Auktionsplattform der Internetversteigerungen durch die Gerichtsvollzieher finden Sie hier.